Diese Datenbank soll eine Hilfestellung bei der Antragstellung sein, da im Flächenverzeichnis zum Sammelantrag 2011 bei Schlägen bzw. Teilschlägen, für die die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete beantragt wird, die Art der Benachteiligung und die Landwirtschaftliche Vergleichszahl (kurz: LVZ) in den Spalten 12 und 13 anzugeben ist. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben kann aber nicht gegeben werden.
Damit eine Fläche im Rahmen der Ausgleichszulage tatsächlich förderfähig ist, müssen neben der Lage in einem benachteiligten Gebiet mit einer LVZ von höchstens 30 noch weitere Voraussetzungen/Auflagen/Verpflichtungen erfüllt werden. Näheres dazu entnehmen Sie bitte den Antragsformularen (incl. Anschreiben), den Rechtsgrundlagen und den Hinweisen im Internet unter www.landwirtschaftskammer.de.
Die Datenbank enthält Angaben zu allen Gemarkungen in Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der Ausgleichszulage können auch Flächen in anderen Bundesländern gefördert werden. Die Angaben zu der Art der Benachteiligung und der LVZ dieser Gemarkungen sind in diesem Fall bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer zu erfahren. Sofern es sich um Flächen in Niedersachsen handelt, finden Sie die erforderlichen Angaben zum größten Teil auch hier: EXCEL-Tabelle zu benachteiligten Gebieten in Niedersachsen.
Folgende Angaben werden gemacht:
1. Art der Benachteiligung
Folgende Arten werden unterschieden:
2. LVZ (Landwirtschaftliche Vergleichszahl)
Hier wird die LVZ der Gemarkung angegeben, wenn die jeweilige Gemarkung im benachteiligten Gebiet (Art d. Benachteiligung 1 bis 3 und 9) liegt. Liegt die Gemarkung nicht im benachteiligten Gebiet (Art der Benachteiligung = 0), so erfolgt hier die Angabe "n.r." (nicht relevant).
Für die 17 Gemarkungen mit uneinheitlicher Benachteiligung (Art der Benachteiligung = 9) in Nordrhein-Westfalen entnehmen Sie die Art der Benachteiligung und die LVZ bitte der folgenden Aufstellung (sortiert nach Gemarkungsnamen). Für die aufgeführten Flurstücke existieren eventuell Nachfolge-Flurstücke, die hier nicht aufgelistet werden können, für die die Angaben zur Benachteiligung ggf. jedoch ebenfalls gelten.
1. Gemarkung Breun (Oberbergischer Kreis, Gemeinde Lindlar) - LVZ 35:
2. Gemarkung Deifeld (Hochsauerlandkreis, Gemeinde Medebach) - LVZ 10:
3. Gemarkung Elisenhof (Kreis Paderborn, Gemeinde Wünnenberg):
4. Gemarkung Elpe (Hochsauerlandkreis, Gemeinde Olsberg) - LVZ 9:
5. Gemarkung Endorf (Hochsauerlandkreis, Gemeinde Sundern) - LVZ 20:
6. Gemarkung Fleckenberg (Hochsauerlandkreis, Gemeinde Schmallenberg) - LVZ 13:
7. Gemarkung Grafschaft (Hochsauerlandkreis, Gemeinde Schmallenberg) - LVZ 11:
8. Gemarkung Hallenberg (Hochsauerlandkreis, Gemeinde Hallenberg) - LVZ 11:
9. Gemarkung Heek (Kreis Borken, Gemeinde Heek) - LVZ 23:
10. Gemarkung Hövelhof (Kreis Paderborn, Gemeinde Verl) - LVZ 22:
11. Gemarkung Ibbenbüren (Kreis Steinfurt, Gemeinde Ibbenbüren) - LVZ 30:
12. Gemarkung Nenkersdorf (Kreis Siegen-Wittgenstein, Gemeinde Netphen) - LVZ 15:
13. Gemarkung Oberkirchen (Hochsauerlandkreis, Gemeinde Schmallenberg) - LVZ 10:
14. Gemarkung Rietberg (Kreis Gütersloh, Gemeinde Rietberg) - LVZ 33:
15. Gemarkung Schloß Holte (Kreis Gütersloh, Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock) - LVZ 22:
16. Gemarkung Verl (Kreis Gütersloh, Gemeinde Verl) - LVZ 33:
17. Gemarkung Westerwiehe (Kreis Gütersloh, Gemeinde Rietberg) - LVZ 33: