Führen des Ausbildungsnachweises

Berichtsheft oder Ausbildungsnachweis? - Schriftlich oder elektronisch?

Als Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist es weiterhin erforderlich, den Ausbildungsnachweis in ausgedruckter Form und vom Ausbilder gegengezeichnet bei der zuständigen Stelle (Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen) einzureichen