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Von allen Seiten wird von einem landwirtschaftlichen Betrieb derzeit gefordert, schlagbezogene Aufzeichnungen vorzunehmen. Als eine der Maßnahmen im Rahmen der Zertifizierung ist dies schon für zahlreiche Kartoffel- und Gemüseanbauer seit zwei oder drei Jahren Standard. Im Rahmen der Branchenvereinbarung ist die Dokumentation der schlagbezogenen Maßnahmen für jeden Zuckerrübenanbauer seit der Kampagne 2002/2003 zur Pflicht gemacht worden. Seit 01. Januar 2005 ist nun, durch die EU-Verordnung 178/2002 begründet, in der ganzen EU die Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln sicher zustellen und wird entsprechend kontrolliert. Handel und Verarbeiter haben die Landwirte vielfach schon informiert und werden ab diesem Jahr in allen Bereichen (und nicht nur bei Rüben und Kartoffeln) Aufzeichnungen über Anbau, Lagerung und Transport verlangen. Geerntetes, unverarbeitetes Getreide bzw. Rüben oder Kartoffeln ab Feld gelten nach dieser EU-Verordnung als Lebensmittel und fallen damit bereits auf dem Feld unter diese EU-Verordnung. Kein landwirtschaftlicher Betrieb wird sich künftig gewissen Mindeststandards bei der innerbetrieblichen Dokumentation entziehen können, zumal noch weitere Verordnungen, wie die zu erwartende Novellierung der Düngeverordnung oder allgemein „Cross Compliance“ dies zukünftig stärker als Basis zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Landwirt fordern werden. Wie kann man schlagbezogene Aufzeichnungen durchführen? Zunächst einmal muss nicht unbedingt eine EDV-Schlagkartei herbei, es ist auch in Papierform, d.h. handschriftlich möglich, seiner Aufzeichnungspflicht nachzukommen. Seitens des Beratungsdienstes Ackerbau Düren wurden Formulare entwickelt, welche im Ackerbau bzw. Grünland eingesetzt werden können. Diese dargestellten Formulare erfüllen die derzeitigen Mindeststandards an eine Dokumentation und stehen als Leerformulare hier zum Download bereit:- Ackerschlagkartei: - Grünlanddokumentation: Um Ihnen ein Beispiel zu zeigen, steht auch eine ausgefüllte Fassung einer Ackerschlagkarte zum Download hier bereit: Für weitere Informationen steht Ihnen die Beratung in Düren zur Verfügung. Beratungskunden erhalten die Unterstützung bei der Dokumentation über ihren zuständigen Berater.
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