Vielfältige Fruchtfolge
Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung - Anbau einer vielfältigen Fruchtfolge
Rechtsgrundlage
jeweils geltende Fassung der
- VERORDNUNG (EG) Nr. 1698/2005 DES RATES vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
- VERORDNUNG (EG) Nr. 1974/2006 DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
- VERORDNUNG (EG) Nr. 1975/2006 DER KOMMISSION vom 7. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates hinsichtlich der Kontrollverfahren und der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen bei Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
- Bundeseinheitlichen Grundsätze für die Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
- Richtlinien zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 04.06.2007 in der mit Entwurf vom 06.06.2011 geänderten Fassung
- Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO
Was wird gefördert?
Förderfähig ist der Anbau von mindestens fünf Hauptfruchtarten auf der Ackerfläche des Betriebes.
Wer wird gefördert?
Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Eine gleichzeitige Teilnahme an der Förderung der ökologischen Produktionsverfahren ist nicht möglich.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der jährlichen Zuwendung beträgt für Anträge ab Bewilligungen zum Grundantragsverfahren 2009/2010 je Hektar förderfähige Ackerfläche 65 €.
Die Bagatellgrenze beträgt 400 € pro Jahr.
Fristen
Grundantragstellung bei der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer bis 30. Juni vor Beginn des Verpflichtungszeitraumes. Jährlicher Antrag auf Auszahlung jeweils bis 15. Mai eines Verpflichtungsjahres (1.7. - 30.6.).
Anträge / Anlagen
Grundantrag nach Muster mit Anlagen; Jährlicher Auszahlungsantrag.
Auflagen / Verpflichtungen
Der Verpflichtungszeitraum beträgt 5 Jahre.
Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass die Zuwendungsempfängerin / der Zuwendungsempfänger
- den Umfang des Dauergrünlands im Gesamtbetrieb, außer in den Fällen des Besitzwechsels, nicht verringert,
- auf der Ackerfläche des Betriebes, mindestens fünf verschiedene Hauptfruchtarten anbaut,
- außer bei Leguminosen oder Leguminosengemengen je Hauptfruchtart einen Mindestanteil von 10 % der Ackerfläche anbaut und einen Anteil von 30 % je Hauptfruchtart an der Ackerfläche nicht überschreitet,
- einen Getreideanteil von zwei Dritteln der Ackerfläche nicht überschreitet,
- Gemüse und andere Gartengewächse auf maximal 30 % der Ackerflächen anbaut,
- auf mindestens 7 % der Ackerfläche Leguminosen oder ein Gemenge, das Leguminosen enthält, anbaut
- nach den Leguminosen bzw. Gemengen mit Leguminosen, eine Folge- oder Zwischenfrucht anbaut, die über Winter den Boden bedeckt.
Werden mehr als fünf Hauptfruchtarten angebaut und wird der Mindestanteil einer oder mehreren Hauptfruchtarten nicht erreicht, so können Hauptfruchtarten zusammengefasst werden bis die genannten Anbauanteile erreicht werden.
Die festgelegten Voraussetzungen beziehen sich auf die Ackerfläche des Betriebes, ohne die Flächen, die nicht mehr für die landwirtschaftliche Erzeugung genutzt werden.
- MSL - Richtlinien in der Fassung vom 9.7.2010
101 KB - MSL - Richtlinien in der Fassung des Entwurfs vom 06.06.2011
300 KB - Verpflichtungsübernahmeerklärung Agrarumwelt-Flächenmaßmahmen
29 KB
Stand: 01.05.2005