Kooperationsgebiet

Der Kreis Höxter liegt in der Region Ostwestfalen-Lippe im Osten des Landes Nordrhein-Westfalens. Naturräumlich gehört das Gebiet damit zum sogenannten ostwestfälischen Hügelland. Der Kreis Höxter zählt mit rund 143.000 Einwohnern zu den Kreisen mit der geringsten Besiedelungsdichte (119 Einwohner/ km²). (Quelle: www.wikipedia.de)

Die Landwirtschaft im Kreis Höxter ist sehr heterogen. Auf der einen Seite liegen im Kreis Höxter zwei Gebiete mit besten Ackerbaustandorten in mittlerer Höhenlage(Warburger Börde, Steinheimer Börde), auf der anderen Seite wird auch Ackerbau in absoluten Höhenlagen auf schweren Standorten betrieben. Teilweise wird Ackerbau auch an hängigen Standorten betrieben, sodass Erosion ein Thema ist. Ca. 1/3 der genutzten landwirtschaftlichen Fläche im Kreis Höxter ist absolutes Grünland.

Die Tierhaltung im Kreis Höxter ist der Flächennutzung angepasst. Im Bereich der überwiegenden Ackerbaunutzung, wenn überhaupt eine nennenswerte Tierhaltung vorliegt, ist die Haltung von Zuchtsauen oder Mastschweinen anzutreffen. Im Bereich des absoluten Grünlands dominiert die Milchviehhaltung oder Nutzung der Flächen über Weidemast von Rindern.

Zwischenzeitlich hat die Erzeugung von Biomasse auch einen Einfluss auf ist die landwirtschaftliche Flächennutzung. Auf einem Teil der Ackerflächen im Kreis Höxter wird Mais für die Nutzung in Biogasanlagen angebaut. Auch die Ernteprodukte vom Grünland werden, sofern sie nicht zur Ernährung der Tiere dienen, in Biogasanlagen verarbeitet.

Weitere Informationen zum Klima, zur Flächennutzung und zur Geologie finden Sie hier:

Zusammen leben damit ca. 143.000 Menschen im gesamten Kooperationsgebiet, die alle mit dem vor Ort von den Wasserversorgungsunternehmen gewonnenen Trinkwasser versorgt werden. Die Bedeutung des Schutzes dieser wichtigen Ressource ist deshalb besonders hoch.

Im Kreis Höxter existieren für die 11 zentralen Wasserversorgungsunternehmen in Summe 62 Wassergewinnungsanlagen, für die überwiegend ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen ist.

In einem solchen Wasserschutzgebiet werden die Flächen in verschiedene Schutzzonen unterteilt:

  • Zone I: Unterliegt den höchsten Schutzanforderungen, stellt den unmittelbaren Fassungsbereich dar, wird eingezäunt.
  • Zone II: Aus diesem Gebiet fließt das Grundwasser innerhalb von 50 Tagen zum Brunnen, soll den Schutz vor Verunreinigungen durch pathogene Mikroorganismen und vor sonstigen Beeinträchtigungen gewährleisten.
  • Zone III: Umschließt die weitere Zone, soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven Verunreinigungen gewährleisten, bei einer Entfernung zur Fassungsanlage von mehr als 2 km wird eine Unterteilung in die Zonen IIIa und IIIb vorgenommen.

Genaue Informationen zu den Wasserschutzgebieten und die Verordnungen im Detail finden Sie beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW):