Pflanzenbau Aktuell, 12. Kalenderwoche

Kohltriebrüssler in einer Gelbschale. Zur Einordnung: Die Bekämpfungsschwelle liegt in der Regel bei 10 Käfern pro Schale! Foto: Günter Klingenhagen
Winterraps
Nach erstem starken Zuflug mit Rüsselkäfern im östlichen Münsterland sind am 15. und 16. März auch in übrigen Landesteilen Rapsschädlinge zugeflogen. Extreme Käferzahlen von 500 Kohltriebrüsslern je Gelbschale waren wiederum im östlichen Münsterland, aber auch in Ostwestfalen, Südwestfalen sowie im Paderborner Hochland zu beobachten. Im Rheinland bzw. im westlichen Münsterland sind die Käferzahlen mit 5-75 Rüsslern je Gelbschale vergleichsweise gering, liegen in der Regel aber auch über dem Bekämpfungsrichtwert von 10 Rüsslern je Gelbschale.
Gegen Rüsselkäfer die am 15. und 16. März zugeflogen sind muss bis Ende dieser Woche behandelt werden. Teils sind auch Rapsglanzkäfern in nennenswertem Umfang zugeflogen. Finden sich zusätzlich zu den Rüsslern mehr als 2 Rapsglanzkäfer je Knospe empfiehlt sich ein Einsatz von Trebon (200 ml/ha). Bei geringeren Werten sollte zunächst mit einem „alten“ Pyrethroid behandelt werden. Es ist durchaus möglich, dass in diesem Jahr zwei- bis dreimal gegen Rapsglanzkäfer behandelt werden muss. Bei extremen Glanzkäferzahlen (3-4 Glanzkäfer je Knospe - im Schnitt der betrachteten Pflanzen) empfehlen sich vor der Blüte Mischungen aus 200 ml/ha Trebon + 170 ml/ha Avaunt. Avaunt als B1 Produkt darf nur eingesetzt werden wenn sich keine blühenden Raps- oder Unkrautpflanzen im Bestand befinden. In der Regel ist es noch zu früh für Fungizidbehandlungen. Die Mikronährstoffversorgung kann durch Zugabe von 5-10 kg/ha Epso Microtop erfolgen. Mit einer weiteren Fungizid- und/oder Insektizidbehandlung kann bei größeren Pflanzen eine weitere Düngung erfolgen. Im weiteren Verlauf kann bei anhaltendem Schädlingsdruck auch in blühenden Beständen mit den B4 Produkten Biscaya (300 ml/ha) bzw. Mavrik (200 ml/ha) gearbeitet werden. Mit Blick auf den Rapsglanzkäfer sei nochmals darauf verwiesen, dass hohe Käferzahlen in der Gelbschale wenig bedeuten. Wichtig sind die Käferzahlen an den Pflanzen und hier bieten die vorhandenen Schadschwellen eine hohe Sicherheit. Es ist wichtig sein Pulver nicht zu früh zu verschießen der Hauptzuflug wird erst bei Temperaturen > 20 °C stattfinden.
Getreide
Bei vorzeitigem Umbruch gelten laut Gebrauchsanweisung der Hersteller u. a. folgenden Hinweise. Soll Mais nachgebaut werden muss nach Einsatz von Diflufenican-haltigen Produkten wie Herold, Bacara Forte, Fenikan vor der Maissaat gepflügt werden. Auf schweren Böden ist dies oftmals eine schwere Bürde. Auch muss ein Einpflügen der Wirkstoffe nicht immer besser sein als eine oberflächliche Bodenbearbeitung. Aus unserer Sicht sollte der Boden frühzeitig oberflächlich bearbeitet werden um über die Lockerung den Abbau der Wirkstoffe zu beschleunigen. Das Schadrisiko ist zudem natürlich auch sehr stark abhängig vom Einsatztermin, Sprich bei Einsatz im September bzw. Anfang Oktober deutlich geringer, als wenn erst im November behandelt wurde. Letztlich geschieht aber diese Vorgehensweise außerhalb der Gebrauchsanweisung auf eigenes Risiko.
In weit entwickelten, unversehrten Weizen- und Triticalebeständen können in den nächsten Tagen erste Wachstumsreglereinsätze mit 0,8-1,5 l/ha CCC auch in Kombination mit AHL gefahren werden.
Abdrift auf Nichtzielflächen vermeiden
Glyphosathaltige Präparate stehen zurzeit sehr in Diskussion. Damit dieser Wirkstoff noch lange erhalten bleibt, vermeiden Sie Abdrift auf Nichtzielflächen. Beim Verbot von Glyphosat wird die pfluglose gegebenenfalls auch die nicht wendende Bewirtschaftung der Ackerflächen dann nur sehr schwer oder unmöglich sein, da es fast keine Alternativen zum Glyphosat gibt.
Glyphosat darf nur auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden. Der Einsatz auf gepflasterten Einfahrten ist aber nicht erlaubt. Weisen sie wenn nötig Privatpersonen auf die Bedeutung des Mitteleinsatzes außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete hin. Umweltschutz hat oberste Priorität!
Kartoffeln: Auflagen bei Anwendung von Goldor Bait beachten!
Auch im diesem Jahr hat Goldor Bait mit dem Wirkstoff Fipronil die Zulassung nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Anwendung gegen Drahtwurmarten in Kartoffeln erhalten. Die Zulassung wurde für 120 Tage vom 15. Februar 2012 bis zum 14. Juni 2012 erteilt.
Folgenden Auflagen sind unbedingt zu beachten:
- Bei gleichzeitiger Ausbringung von Flüssigbeizen ist darauf zu achten, dass sich an den Aggregaten kein angefeuchtetes Granulat ansammelt und an der Bodenoberfläche abgestreift wird.
- Keine Ausbringung des Mittels bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s.
- Keine Anwendung auf klumpigen oder steinigen Böden.
- Der Betriebsleiter ist verpflichtet, die zur Anwendung vorgesehenen Flächen mindestens 48 Stunden vor der Anwendung des Mittels Imkern bekannt zu geben, deren Bienenstände sich im Umkreis von 60 m um die Behandlungsflächen befinden.
- Das Mittel ist vollständig in den Boden einzuarbeiten bzw. mit Erde abzudecken. Nach der Ausbringung an der Bodenoberfläche verbleibende Granulatkörner sind auf und außerhalb der Anbaufläche gegebenenfalls durch weitere Arbeitsgänge einzuarbeiten oder zu entfernen.
- Die Ausbringung muss mit einem Gerät erfolgen, das in die Pflanzenschutzgeräteliste als Granulatstreugerät eingetragen ist (Anlage zur siebenundzwanzigsten Bekanntmachung über die Eintragung von Pflanzenschutzgeräten in die Pflanzenschutzgeräteliste vom 01. Juli 1993, BAnz. S. 7567, in der jeweils geltenden Fassung).
- Die Ausbringung muss mit einem Granulatstreugerät erfolgen,
- das mit einer separaten Abschaltvorrichtung der Dosiereinheit versehen ist und
- das über einen dicht schließenden Deckel verfügt und
- das zur Bandapplikation über einen speziellen Granulatverteiler („ fishtail“) verfügt und
- bei dem das Fallrohr in gerader Linie zum Applikationsschar verlegt ist.
- Die Dosiereinrichtung des Granulatstreugerätes ist rechtzeitig - spätestens jedoch 4 m - vor Erreichen des Vorgewendes auszuschalten, um eine vollständige Bedeckung des Granulates sicherzustellen.
- Keine Anwendung auf Flächen, von denen die Gefahr einer Abschwemmung in Gewässer - insbesondere durch Regen oder Bewässerung - gegeben ist. In jedem Fall sind folgende Mindestabstände zu Oberflächengewässern bei der Anwendung des Mittels einzuhalten: 10 m
Im Rahmen von Fachrechtskontrollen werden das Ausbringen von Goldor Bait und die Einhaltung der dafür vorgeschriebenen Technik kontrolliert.
Kartoffeln: Auflagen bei Anwendung von Nemathorin beachten!
Das Nematizid Nemathorin 10G mit dem Wirkstoff Fosthiazate ist zur Anwendung gegen Kartoffelnematoden in Spätkartoffeln zugelassen. Es wird unmittelbar vor der Pflanzung breitflächig mit einer Aufwandmenge von 30 kg/ha ausgebracht und muss sofort ca. 10 bis 15 cm tief eingearbeitet werden. Eine Furchenapplikation ist nicht erlaubt! Zugelassen ist maximal eine Behandlung in 4 Jahren auf derselben Fläche.
Nemathorin hat auch eine befallsmindernde Wirkung auf freilebende, Eisenfleckigkeitsübertragende Nematoden. In kammereigenen Versuchen in 2011 erzielte Nemathorin einen Wirkungsgrad von 41 %.
Körnerleguminosen: Planung der Unkrautbekämpfung
Es stehen zur Unkrautbekämpfung in Ackerbohnen und Futtererbsen nur wenige Vorauflaufpräparate zur Verfügung. Da die Einzelprodukte Wirkungslücken aufweisen, sollten diese entsprechend der zu erwartenden Verunkrautung gemischt werden. Um Auflaufschäden durch den Herbizideinsatz zu vermeiden, sollten Ackerbohnen 6 - 7 cm und Futtererbsen 4 - 5 cm tief gesät werden.
Kamille, Klette, Stiefmütterchen und Gänsefuß können sehr gut mit der Kombination aus 3,0 l/ha Bandur + 2,0 l/ha Stomp Aqua oder 3,0 l/ha Boxer + 2 l/ha Stomp Aqua bekämpft werden. Bei starkem Nachtschattendruck ist Stomp Aqua auf 3,0 l/ha zu erhöhen.
Ist neben den oben genannten Unkräutern noch Knöterich zu erwarten, so ist eine Mischung von 0,2 l/ha Centium 36 CS mit 2,5 l/ha Bandur (beste Knöterichwirkung) oder 0,25 l/ha Centium 36 CS mit 2,0 - 2,5 l/ha Stomp Aqua (schwächere Kamillewirkung) einzusetzen. Bitte beachten sie die neuen NT-Auflagen beim Einsatz von Centium 36 CS. Die Anwendung sollte bis fünf Tage nach der Saat auf einen abgesetzten, im Idealfall feuchten Acker erfolgen.
Eine eventuell notwendige Nachbehandlung, zum Beispiel gegen Klette, Vogelmiere und Kamille ist nur mit dem blattaktiven Basagran möglich. (Nicht mit Basagran DP verwechseln). In Erbsen erfolgt die Anwendung entweder mit 2,0 l/ha bei 5 - 10 cm Erbsenhöhe oder besser im Splitting mit jeweils 0,75 - 1,0 l/ha in den Auflauf der Unkräuter (NAK). Bei Ackerbohnen ist wegen der geringeren Verträglichkeit nur das Splittingverfahren anzuwenden (max. 5 cm Bohnenhöhe). Eine Mischung mit Insektiziden oder Gräsermitteln ist nicht möglich.
In Futtererbsen ist zusätzlich eine Nachauflaufspritzung bestehend aus 2,5 l/ha Stomp Aqua plus Basagran 1 - 1,5 l/ha möglich. Diese Spritzung sollte bei ca. 5 cm Wuchshöhe der Erbse und im Keimblattstadium der Unkräuter erfolgen. Wegen besserer Verträglichkeit sollte Basagran generell nur bei Temperaturen unter 20 °C, bedecktem Himmel, ausreichender Wachsschicht und ohne Nachtfrostgefahr eingesetzt werden.
Ermitteln der optimalen Stickstoffmenge im Kartoffelbau
Zur Ermittlung stehen grundsätzlich zwei unterschiedliche Methoden zur Verfügung. Die Ermittlung mit Hilfe der Nmin-Untersuchung und die Ermittlung mit der Sollwertmethode:
Die Nmin-Untersuchung, die möglichst nah am Pflanztermin durchgeführt werden sollte, liefert Aussage über den vorhandenen mineralischen Stickstoff im Boden. Anstelle des eigenen Nmin-Wertes kann der weniger exakte Richtwert aus repräsentativen Nmin-Erhebungen zu Sommerungen zugrunde gelegt werden, der in der LZ und im Wochenblatt veröffentlicht wird. Ein vom Standort abgeleiteter genauerer Richtwert kann auf der Website www.nmin.de ermittelt werden.
Nmin-Beprobung zu Rüben
Jetzt ist die Zeit, zur anstehenden Rübenaussaat noch Nmin-Beprobungen durchzuführen. Insbesondere wo im Herbst zu Zwischenfrüchten mit organischen Düngern gearbeitet wurde, sind höhrer Nmin-Gehalte zu erwarten. Unter den gegebenen Stickstoffpreisen sind die Kosten einer Beprobung sehr schnell wieder eingefahren. Gleichzeitig kann die Einhaltung guter Rübenqualitäten somit sicherer erzielt werden.
N- und S-Düngung zu Grünland
Mit dem auch in höheren Lagen bevorstehenden Vegetationsbeginn sollte die Stickstoffdüngung auf die Grünlandflächen ausgebracht werden. Der N-Bedarf für den ersten Schnitt ist abhängig vom erzielbaren Ertragsniveau. Eine N-Gabe bis 100 kg N/ha sollte in den Niederungslagen nicht überschritten werden, in den Übergangslagen sind es 90 kg N/ha und in den Mittelgebirgslagen 80 kg N/ha. Der mit der Gülle ausgebrachte Stickstoff ist bei dieser Mengenangabe zu berücksichtigen. Auf intensiv genutztem Schnittgrünland ist in aller Regel ein Schwefeldüngebedarf gegeben. Die S-Menge sollte zum 1. Schnitt 15-20 kg/ha S betragen, zu den Folgeschnitten können die Gaben geringer ausfallen, da der Boden im Vegetationsverlauf zunehmend Schwefel nachliefert. Auf reinen Weideflächen reicht eine erste N-Gabe mit 30 kg/ha. Aufgrund der niedrigeren Düngung und des Zusammenhangs zwischen Stickstoffniveau und Schwefeldüngebedarf ist eine S-Düngung hier allenfalls zur ersten Gabe mit einem S-haltigen N-Dünger angeraten. Wurden z. B. Kornkali oder Magnesia-Kainit gedüngt, ist eine zusätzliche S-Gabe nicht mehr notwendig.