Pflanzenbau Aktuell, 13. Kalenderwoche

Gelbrost an TriticaleBild vergrößern
Gelbrost an Triticale, Sorte Andiamo. Foto: Natascha Droste

Getreide

Mittlerweile kann man den genaueren Umfang der Auswinterung im Getreide bestimmen. Im Allgemeinen sind die Höhenlagen am stärksten betroffen in Ostwestfalen mit bis zu 80 % Umbruch. Aber auch im Münsterland ist auf schweren tonigen Böden Weizen und auch Gerste stärker betroffen.

In Ostwestfalen folgt oft Sommergetreide, in den Niederungen Mais. Herbizidbehandlungen im Sommergetreide werden gegen zweikeimblätterige Unkräuter erst mit beginnender Bestockung erforderlich. Gräser, vor allem Fuchsschwanz sollten vornehmlich mit blattaktiven Produkten wie Axial ab Zweiblattstadium der Gräser bekämpft werden. In Sommerweizen kann bei ausreichender Bodenfeuchte auch IPU gegen Rispe, leicht bekämpfbaren Fuchsschwanz und Windhalm eingesetzt werden. In Sommergerste ist IPU zugelassen aber sehr schlecht verträglich.

Vielfach hat der Winterweizen nun ausreichend neue Wurzeln gebildet. In früh gedrillten Beständen sollten Behandlungen gegen eine Restverungrasung mit Atlantis nun zum Abschluss gebracht werden. In späteren Saaten sind bis dato oft kaum Ungräser vorhanden. Nur auf Standorten mit hohem Potenzial kann Fuchsschwanz noch auflaufen, auf normalen Standorten ist nicht mit Nachlaufen von Fuchsschwanz zu rechnen. Bei anhaltend trockener Witterung wird auch Windhalm nicht mehr auflaufen. Für späte Behandlungen gegen Windhalm kann immer noch Axial nachgelegt werden.

In vielen Weizenbeständen kann nun eine erste Kürzung mit CCC erfolgen. Grundsätzlich sollten die Aufwandmengen eher niedrig, in dünnen Beständen bei 0,75 l/ha in dichteren Beständen bei 1,0 bis maximal 1,25 l/ha gewählt werden. Bei weiterhin trockener Witterung ist eine Zumischung von Mangan wie z.B. 1,0 l/ha Mangannitrat + 5 kg/ha Epso Combitop angeraten.

Wenn im Weizen noch Fuchsschwanz zu bekämpfen ist, das Kurzspritzen ansteht und noch eine Gülledüngung geplant ist sollte folgende Reihenfolge eingehalten werden: Zuerst den Fuchsschwanz z.B. als Solobehandlung mit Atlantis behandeln, nach zwei Tagen kann dann Gülle ausgebracht werden. Die Wachstumsreglerbehandlung sollte nach Atlantisvorlage frühestens nach einer Woche erfolgen. Hier kann dann eine Zumischung von Herbiziden gegen Zweikeimblätterige Unkräuter erfolgen.

Im Rheinland findet man erste Mehltaupusteln. Nur in anfälligen Sorten wie z.B. Winnetou oder Premio bringt der vorbeugende Einsatz von Talius mit 0,2 l/ha fünf Wochen Schutz. In der Regel ist es für Behandlungen noch zu früh, die kalten Nächte bremsen eine weitere Befallsentwicklung.

Auch Triticale ist oft weit genug entwickelt (EC 28), so dass auch hier CCC mit 1,0 l/ha optimal eingesetzt werden kann. In den Sorten Dinaro und Grenado ist im wärmeren Rheinland erste Gelbrost vorhanden. Hier kann dann mit dem CCC ein gut gegen Gelbrost wirksames Fungizid zugemischt werden. Hohe Aufwandmengen sind nicht sinnvoll, weil der Neuzuwachs nicht geschützt wird. Angemessen und zugelassen sind z.B. 0,5 - 0,75 l/ha Orius, 0,5 l/ha Epoxion oder 0,75 l/ha Caramba.

Roggen ist fit und wüchsig. Für Wachstumsreglerbehandlungen ist es aber noch zu früh. Erst in der frühen Schossphase können effektiv Wachstumsregler eingesetzt werden.

Raps

Durch die warme sonnige Witterung hat nun in allen Lagen ein Zuflug stattgefunden. Rapsglanzkäferkontrollen müssen nun an der Pflanze erfolgen. Die Gelbschale ist nur noch eine Hilfe um z.B. Starkbefall frühzeitig zu erkennen.

Bis einschließlich Mittwoch ist warmes Wetter gemeldet, danach nur noch Temperaturen bis 14°C. Der Zuflug der Stängelrüssler dürfte in allen Regionen bis Mittwoch abgeschlossen sein. Rapsglanzkäfer werden aber bei der nächsten Schönwetterperiode erneut zufliegen. In Abhängigkeit vom Auftreten der Insekten und zuvor durchgeführter Behandlungen sind differenzierte Behandlungen erforderlich.

  1. Bisher noch keine Behandlung, relativ wenig Rüssler, Rapsglanzkäfer ca. 1-2 Käfer auf jeder Knospe. Hier sollte nach der warmen Witterung mit 0,2 l/ha Trebon behandelt werden.
  2. In der Vorwoche eine Behandlung mit alten Pyrethroiden gegen Rüssler. Rapsglanzkäferbefall gering bis mittel 1-2 Käfer je Knospe. Auch hier ist zum Ende der Woche eine Behandlung mit Trebon erforderlich.
  3. Bisher noch keine Behandlung, Rapsglanzkäfer ist massiv zugeflogen. Hier sollte Avant 170 ml/ha oder Plenum 150 ml/ha mit besserer Dauerwirkung gegen Rapsglanzkäfer + volle Menge eines alten Pyrethroids wie z.B. 75 ml/ha Karate Zeon gegen Rüssler zum Einsatz kommen. Avant und Plenum sind B1 Produkte und haben beide eine Sonderzulassung. Im Bestand dürfen keine blühenden Pflanzen vorhanden sein. Sicherheitshalber sollte abends nach dem Bienenflug gefahren werden. Eine weitere Behandlung nach Neuzuflug kann dann mit Trebon erfolgen.
  4. Triebrüssler seit drei Wochen massiv Rapsglanzkäfer starker Zuflug. In der Vorwoche mit Trebon oder altem Pyrethroid behandelt. Auch hier sind die B1 Produkte Avant oder Plenum nach der Schönwetterperiode erste Wahl. Möglichst in Kombination mit altem Pyrethroid um gegen Triebrüssler noch eine sehr gute Wirkung sicherzustellen. Für Nachbehandlungen stehen dann noch Mavrik oder Biscaya zur Verfügung.

Situation eins und zwei treffen oft für die Region westliches Münsterland und Rheinland zu. Östlich von Münster ist bis dato der stärkste Befall vorhanden, in Höhenlagen mit leichter Verzögerung beim Rapsglanzkäfer.

In Kombination mit dem Insektizid sollte Bor (in der Summe der Behandlungen 200 g/ha) zugemischt werden. Epso Microtop mit 5 kg/ha enthält zu einem auch Bor und reduziert den pH-Wert der Spritzbrühe, wichtig wenn Bor flüssig zusätzlich zugemischt wird.

Der Zusatz von Fungiziden zur Wachstumskontrolle sollte nur in wüchsigen und weiter entwickelten Beständen erfolgen. Vielfach kommt der Raps auf Grund immer noch sehr niedriger Bodentemperaturen nur langsam voran. Fungizide sind optimal nahe an Niederschlägen zu platzieren. In der Regel reichen in diesem Jahr halbe Aufwandmengen, da kaum Krankheiten vorhanden sind und der Raps eine naturgegeben gute Standfestigkeit bekommen wird.

Stickstoff und Schwefel zu Raps

Wo der Raps mit dem Streckungswachstum begonnen hat, sollte die zweite N-Gabe vorgenommen werden. Die noch fehlende N-Menge berechnet sich, indem man vom Sollwert in Höhe von 200 kg N je ha den N min-Gehalt des Bodens (Richtwert 2012: 16 kg/ha N) und die mit der Startgabe ausgebrachte N-Menge abzieht. Wo mit Gülle gedüngt wurde, wird die ausgebrachte Ammonium-N-Menge als Rechengröße verwendet. Zusätzlich zu berücksichtigen ist das Ertragsniveau mit einem Zuschlag von 20 kg/ha N bei Beständen, die einen Ertrag über 40 dt/ha erwarten lassen sowie Abschläge für die Höhe der Nachlieferung auf dem Standort, die sich in erster Linie nach der Intensität der organischen Düngung richtet. Auch stärker zurückgefrorene Bestände brauchen keinen darüber hinausgehende N-Mengen, da aus der abgefrorenen Blattmasse der Stickstoff schnell wieder freigesetzt wird und den Pflanzen zur Verfügung steht. Da der Raps im Herbst häufig sehr üppig entwickelt war, sollte in diesem Jahr die Sollwertkorrektur für gute Bestandsentwicklung (- 20 kg/ha N) nicht vergessen werden. Alle Sollwertkorrekturen sind im Ratgeber Pflanzenbau und Pflanzenschutz beschrieben und unter www.Nmin.de als Rechenhilfe hinterlegt.

Sofern noch nicht erfolgt, kann mit der zweiten N-Gabe der Schwefelbedarf abgedeckt werden.

Besichtigung der Winterrapsvermehrungen startet in kürze

Vermehrungsbestände von Winterraps werden im Rahmen der Saatgutanerkennung bei Liniensorten mindestens zweimal besichtigt. Die erste Besichtigung hat bereits im vergangenen Herbst stattgefunden, die zweite erfolgt im Frühjahr zum Streckungswachstum bzw. zu Beginn der Blüte. Bei Hybridsorten kommen noch zwei weitere Besichtigungen hinzu, eine zur Vollblüte und eine zur Kontrolle des Abschlegelns der Vaterlinie nach der Blüte. Die vorgeschriebenen Mindestentfernungen zu Feldbeständen anderer Sorten derselben Art (hierzu zählt auch Sommerraps) wurden bereits im Herbst kontrolliert. Das gleiche gilt auch für den Trennstreifen zu angrenzenden Mähdruschfrüchten (mindestens 40 cm) bzw. zwischen Vater- und Mutterlinie bei Hybridvermehrungen (mindestens 80 cm bzw. die doppelte Reihenweite bei Einzelkornsaat). Die Vermehrungsflächen müssen durch Schilder gekennzeichnet sein. Bei Hybridvermehrungen müssen Vater und Mutter jeweils ein eigenes Schild haben. Die Vermehrer sollten die Schilder jetzt rechtzeitig aufstellen oder in den Fällen, wo die Schilder über Winter draußen im Feld standen, die Angaben auf Lesbarkeit überprüfen. Bei fehlendem Schild wird eine gebührenpflichtige Nachbesichtigung erforderlich

Je nach Region und Entwicklung der Rapsbestände werden die Saatenanerkenner Ende März/Anfang April mit den Frühjahrsbesichtigungen beginnen. Ein wichtiges Kriterium ist hierbei die Feststellung des Fremdbesatzes. Darunter sind Pflanzen zu verstehen, die nicht hinreichend sortenecht sind (abweichende Typen wie z.B. Frühblüher) oder Pflanzen anderer Arten, die zur Fremdbefruchtung fähig sind (z.B. Kohlrübe) oder Pflanzen anderer Arten, deren Samen sich vom Saatgut schwer unterscheiden lassen (z.B. Rübsen, Schwarzer Senf) oder schwer herausreinigen lassen (z.B. Ackersenf, Klettenlabkraut). In Vermehrungsbeständen, wo Z-Saatgut erzeugt wird, sind hinsichtlich der Sortenreinheit im Durchschnitt der Auszählungen auf einer Zählstrecke von 150 m² maximal 15 abweichende Typen erlaubt. Hierunter fallen auch Pflanzen einer anderen, zur Fremdbefruchtung befähigten Art (z.B. Kohlrübe) und Pflanzen, deren Samen sich vom Saatgut nur schwer unterscheiden lassen (z.B. Rübsen, Schwarzer Senf, Sareptasenf). Gleichzeitig achtet der Feldbesichtiger auch auf bestimmte Unkräuter oder Pflanzen anderer Arten, deren Samen sich aus dem Saatgut schwer herausreinigen lassen. Hierzu zählen z.B. Klette, Weißer Senf, Ölrettich, Ackersenf. Davon dürfen bei der Erzeugung von Z-Saatgut maximal 25 auf 150 m² vorhanden sein. Für Basis- und Vorstufensaatgut gelten grundsätzlich strengere Normen (maximal 5 abweichende Typen und maximal 10 Pflanzen anderer Arten, deren Samen sich aus dem Saatgut schwer herausreinigen lassen). Überschreitet der Besatz mit diesen Pflanzen die Höchstgrenzen, wird der Bestand ohne Erfolg feldbesichtigt (Feldaberkennung). Wenn eine Bereinigung des Bestandes sinnvoll ist, kann dies mit einer gebührenpflichtigen Nachbesichtigung überprüft werden.

Bei der Blütenbesichtigung von Hybridraps wird die Sterilität der Mutterlinien überprüft. Dabei ermittelt der Feldbesichtiger in der sterilen Mutterlinie den Anteil normal stäubender Pflanzen, sogenannte fertile Abweicher. Je nach Größe des Vermehrungsschlages muss hierfür unterschiedlich häufig ausgezählt werden. Normal stäubende Pflanzen in der sterilen Mutterlinie können z.B. vom Altrapsaufwuchs der Fläche, von Verunreinigungen während der Saat oder von Verunreinigungen des ausgesäten Saatgutes herrühren. Eine Bereinigung von fertilen Pflanzen ist mit Beginn der Blüte nicht mehr zulässig, da eine unerwünschte Einkreuzung dann nicht mehr ausgeschlossen werden kann.

Kartoffeln: Stärkesenkende Kalidüngung von Speisekartoffeln

Bei der Kalidüngung zu Kartoffeln müssen die Verwertungsrichtung, die Reifezeit und auch die Sorte beachtet werden, um zu einer optimalen Kalidüngung zu gelangen.

Grundsätzlich wird auch der Kalibedarf aus der Bodenuntersuchung abgeleitet. Anzustreben sind die Werte der Gehaltsklasse C. In vielen Fällen wurde Kali bereits als Herbst- oder Fruchtfolgedüngung ausgebracht.

Je nach dem was man im Ernteprodukt erreichen will, kann man die Höhe der Kalidüngung als Steuerungselement einsetzen. Festkochende Speisesorten, die darüber hinaus zum mehlig kochen neigen, wie zum Beispiel Belana oder Cilena, erhalten dagegen erhöhte Gaben spezieller Kalidünger.

Chloridhaltige Kalidünger zum Pflanzen ausgebracht, senken den Stärkegehalt, so dass man über die Wahl der Kaliform zusätzlich den Stärkegehalt beeinflussen kann. 100 - 150 kg/ha Kali in Form von 40er oder 60er Kali zum Pflanzen gegeben, haben versuchsweise den Stärkegehalt um 1 % gegenüber einer nicht behandelten Parzelle gesenkt. Bei solchen sensiblen Maßnahme muss aber bedacht werden, dass es in niederschlagsreichen Jahren zur Verdünnung der Stärke innerhalb der Knolle kommt und die Kartoffel durch die Kalichloridgabe zusätzlich Stärke verliert, was zu einem verwässerten Geschmack führen kann. Ebenso kann bei sehr hohen Niederschlagsmengen das sehr mobile Chlorid schnell aus dem Wurzelraum ausgewaschen werden, ohne das es eine Wirkung auf den Stärkegehalt der Knollen ausüben kann.

Zuckerrüben: Frühsaatrisiken beachten

Auch in der nächsten Woche wird sich laut Wetterprognose die frühlingshafte Witterung, dann aber auch mit deutlich höheren Nachttemperaturen fortsetzen. Die Hauptsaat der Zuckerrüben kann jetzt zügig vorangehen. Achten Sie aber weiter bei der Saatbettbereitung auf eine ausreichende Abtrocknung des Bodens, damit schädliche Bodenverdichtungen vermieden werden und die gute Struktur die der Frost hinterlassen hat nicht zerstört wird.

Neben den Vorteilen, die eine frühe Aussaat vor allem wegen der längeren Vegetationszeit hat, dürfen aber auch mögliche Risiken nicht außer Acht gelassen werden. Trotz der vielen Sonnenstunden ist der Boden noch kalt. Aufgang und Jugendentwicklung werden daher eher langsam erfolgen. Dies erhöht die Gefahr, dass die Saatpillen vor allem von der Waldmaus auf der Suche nach Nahrung geknackt werden. Um die Mäuse von den Rübensamen abzuhalten, bietet sich eine Ablenkungsfütterung mit Futtergerste an. Alle 20 - 50 m eine Handvoll auf den Feldrand gestreut, ist für die Mäuse attraktiver, als mühsam die Rübenpillen zu suchen. Die Zugabe von Sonnenblumenkernen erhöht dabei die Attraktivität. Auch das Aufstellen von Sitzkrücken für Greifvögel hilft wirksam bei der Mäusebekämpfung.

Bekannte Befallsflächen von Rübenkopfälchen Ditylenchus dipsacisollten nach Möglichkeit zuletzt bestellt werden. Diese Nematoden lieben kühle und feuchte Böden und haben daher zurzeit optimale Befallsbedingungen. Weitere mögliche Risiken sind eine erhöhte Schossneigung bei starken Temperaturschwankungen.

Zuckerrüben: Vorauflauf-Anwendungen planen

Vorauflaufanwendungen bei Zuckerrüben, die schon in den letzten Tagen gedrillt wurden, haben nur dann Erfolg, wenn nach der Aussaat, aber vor dem Auflauf von Rüben und Unkräuter durch Niederschläge die Bodenoberfläche abgesetzt ist. Vor allem bei Problemunkräutern, wie Unkrautraps und Kamille (2,0 l/ha Goltix) oder Knöterich, Hundspetersilie und wilde Möhre (2,0 l/ha Rebell Wasserschutz beachten) bringt eine gezielte Vorauflaufbehandlung deutliche Vorteile. Auch andere Unkräuter laufen dann verzögert auf und reagieren auf die Folgespritzungen empfindlicher. Die wichtigsten Voraussetzungen für dieses Vorgehen sind ein abgesetzter Boden (meist nach einem leichten Regenguss gegeben) und natürlich eine gute Befahrbarkeit.

Auf Grund von Funden eines Metaboliten von Chloridazon, wird noch einmal an den eingeschränkten Einsatz von Chloridazon in Zuckerrüben erinnert.

  • Chloridazonhaltige Pflanzenschutzmittel werden aus Vorsorgegründen zum Schutz des Trinkwassers nur noch sehr eingeschränkt empfohlen. In Gebieten zur Trinkwassergewinnung sollen sie überhaupt nicht mehr eingesetzt werden.
  • Die Soloprodukte Pyramin, Terlin u.ä. für den Vorauflauf in Futter- und Zuckerrüben werden nicht mehr empfohlen, da dieser Anwendungszeitraum kritisch ist.
  • Das Kombiprodukt Rebell wird vornehmlich im Nachauflauf bis zu einem Gesamtaufwand von 4 l/ha empfohlen. Nur in Ausnahmefällen sollte es gegen Hundspetersilie, Wilde Möhre und Knötericharten im Vorauflauf mit reduzierter Aufwandmenge bis 2 l/ha angewendet werden. Durch den Zusatz der blattaktiven Wirkstoffe Phenmedipham und Clopyralid werden Wirkungslücken geschlossen und damit die Wirkungssicherheit erhöht.

Zuckerrüben: Schnecken abwehren

Besonders auf Mulchsaatflächen treten trotz des strengen Frostes im Februar möglicherweise Schnecken auf. Legen Sie zur Schneckenkontrolle mehrere Köderstellen an. Zum Beispiel abends einen nassen Jutesack oder Silofolie in die Parzelle legen, darunter als Lockmittel ein paar Schneckenkörner ausbringen und am nächsten Morgen kontrollieren. Als kritisch gelten 2 Schnecken / m². Zur Bekämpfung zugelassen sind Metaldehyd, z.B. Delicia Schnecken-Linsen (3 kg/ha), oder Eisen-III-phosphat, z.B. Ferramol Schneckenkorn (25 kg/ha). Auf gleichmäßige Verteilung der Köder achten. Die Schneckenbekämpfung ist eine relativ teure Maßnahme und sollte auch aus diesem Grund nur bei Befall durchgeführt werden.

Zuckerrüben: Nachsaateinsatz von Glyphosat

Nach der Rübensaat stehen ausschließlich Roundup UltraMax 3 - 4 l/ha; Roundup Turbo 1,6 kg/ha oder Glyphos 3 - 5 l/ha (bis 5 Tage nach der Saat) zur Verfügung.

Es ist wichtig, dass die Rübenpille ausreichend mit Erde bedeckt ist, um Wirkstoffkontakte zu verhindern. Zudem muss die Behandlung vor der Keimung der Zuckerrüben abgeschlossen sein, um eine Schädigung der Rüben zu vermeiden.

Bei Behandlungen nach der Saat treten oft Minderwirkungen bei den Unkräutern auf, weil dieser durch die Saat bzw. Bodenbearbeitung keine Wurzelbindung zum Boden haben sowie mit Erde bedeckt sind und damit zu geringe Wirkstoffmengen aufnehmen.

Stickstoff und Schwefel zu Rüben

Der Sollwert für Zuckerrüben liegt bei 180 kg/ha N. Auf humusarmen, leichten Sandböden und auf kalten, umsetzungsträgen Böden sind es 20 kg/ha mehr. Bei Zuckerrüben für die Vergärung in Biogasanlagen wie bei Futterrüben von einem um 20 kg/ha erhöhten Sollwert von 200 kg/ha N auszugehen. Eine Sollwertkorrektur nach unten ist angezeigt auf Flächen, die in der Vergangenheit regelmäßig organisch gedüngt wurden (-16 kg/ha je GV). Zum Teil sind im Herbst üppige Zwischenfruchtbestände aufgewachsen, die mit einer N-Lieferung von bis zu 40 kg/ha in Ansatz gebracht werden sollten. Auch für Rüben sind die Düngeempfehlungen im Ratgeber Pflanzenbau und Pflanzenschutz beschrieben und unter www.Nmin.de als Rechenhilfe hinterlegt.

Wo weder im Herbst noch im Frühjahr über Grunddünger wie Superphosphat oder Kornkali Schwefel ausgebracht wurde, kann auch ein Schwefeldüngebedarf bestehen. Hier sollten Mengen von 15-20 kg/ha S gegeben werden.

Mais

Bei der anhaltenden Trockenheit ist darauf zu achten, dass mit Bodenbearbeitungsgängen, etwa bei der Einarbeitung der Gülle nicht zu tief geackert wird um ein Austrocknen der Böden zu verhindern. Wenn gepflügt wird ist mindesten der Packer zur Rückverfestigung erforderlich. Noch besser sollte erst kurz vor dem Drillen tiefer gearbeitet werden, um beim Drillen das Maiskorn auf einen feuchten Boden abzulegen.