Pflanzenbau Aktuell, 14. Kalenderwoche
Raps: Spätfolgen der Frostperiode
Stärker im Rheinland (wohl mehr im südlichen Rheinland) und auch in Westfalen entwickeln sich einzelne Winterrapsbestände eher rückläufig. Betrachtet man die Einzelpflanzen in den betroffenen Parzellen, findet man fortgeschrittene Fäulnis am Vegetationskegel und Wurzelhals (Foto rechts), auf der „Schwächepilze“ wie Botrytis nachgewiesen werden. Der Anfangs einseitige Befall wird später stängelumfassend. An den Befallsstellen können die Rapspflanzen dann abbrechen. Ursächlich wurde der Schaden durch den strengen Frost im Februar sowie den nachfolgenden starken Temperaturschwankungen bei gleichzeitig hoher Strahlungsintensität verursacht. Besonders betroffen sind wohl früh gesäte Bestände die zudem z.B. durch eine zusätzliche Stickstoffdüngung im Herbst kurz vor dem Überwachsen standen. Auch weit entwickelte Bestände, die im Januar durch eine frühe Gülledüngung stärker losgewachsen waren sind stärker gefährdet.
Auch in schwach entwickelten Beständen mit Auflaufproblemen sind die Symptome zu finden. Der Pilz Grauschimmel (Botrytis) ist sekundär auf dem abgestorbenen Gewebe aufgetreten und ernährt sich nun von dem toten Gewebe. Grundsätzlich ist vorhandenes Pilzmycel mit Fungiziden nicht zu beseitigen. Auf befallenen Pflanzen stirbt je nach Frostschaden der oberflächlich vorhandene Aufwuchs ab. Bei kräftiger Wurzel ist aber ein Wiederaustrieb aus dem Wurzelhals möglich. Vorsorglich können betroffene Bestände vornehmlich mit Tilmor 0,75 – 1,0 + 0,5 – 1,0 l/ha Nutri Phite behandelt werden. Nach Aussage der Firma hat Prothioconazol eine gute Nebenwirkung auf Grauschimmel. Nutri-Phite Magnum S wird als Blattdünger angeboten, das enthaltene Phosphit hat nachweislich eine gute Wirkung auf Botrytis. Auch Cantus bzw. Cantus Gold bringen Nebenwirkungen gegen Botrytis, beide sind im Raps gegen Phoma zugelassen.
Da der Schaden ursprünglich auf Frost zurückzuführen ist, sollte von der Fungizidbehandlung nicht zuviel erwartet werden. Stark befallene Bestände müssen beobachtet werden, eventuell wird ein Umbruch erforderlich.
Raps: Rapsglanzkäfer
Bei der momentan kalten Witterung kommt die Neubesiedlung der Bestände mit Insekten ins Stocken. Ein Restbefall um 1-2 Käfer/Knospe kann im Moment toleriert erst. Erst ab 16 °C ist wieder mit Neuzuflug zurechen.
Achtung: Nicht selten blühen schon vereinzelte Rapspflanzen und Unkräuter im Bestand. Ab Beginn der Blüte ist auf die Bienengefährdung und die Änderung der Bienengefährdungsklasse der Präparate bei Kombinationen mit Fungizid und Insektizid zu achten. Die B1 Produkte Avant und Plenum dürfen dann gar nicht mehr eingesetzt werden.
Getreide
Die Witterung bleibt bis mindestens nach Ostern kalt, dementsprechend sind bis nach Ostern keine Pflanzenschutzmaßnahmen sinnvoll. Erst mit Wiedererwärmung können dann Maßnahmen durchgeführt werden.
Im Roggen steht demnächst die Wachstumsregulierung an. Auch erste Krankheiten nehmen zu. Braunrost hat z.T. den Winter überlebt. Hiergegen sind sehr frühe Behandlungen aber wenig sinnvoll. Nur wenn gleichzeitig Mehltau vorhanden ist, könnte z.B. Pronto Plus dem Wachstumsregler zugemischt werden.
Im Rheinland wird Gerste die den Winter gut überstanden hat demnächst EC 31 erreichen. Ein erster Wachstumsreglereinsatz sollte aber auch hier nur bei ausreichend wüchsiger Witterung ohne Nachtfrostgefahr erfolgen. Die meisten Gerstenbestände müssen erst einmal kräftige neue Wurzeln ausbilden bevor überhaupt über eine Wachstumskontrolle nachgedacht werden kann. Nach wie vor sind auch im Weizen noch anhaltend Probleme vorhanden. Hier gilt es Ruhe zu bewahren. Für stärkeres Wachstum sind im Moment die Nachttemperaturen deutlich zu niedrig.
Anschlussdüngung zu Getreide
Die Wintergerste hat mit dem Schossen begonnen. Hier sollte eine Anschlussdüngung erfolgen. Die Höhe der Düngergabe hängt ab von der bereits gedüngten N-Menge, dem Nmin-Gehalt zu Vegetationsbeginn und der erwarteten N-Nachlieferung während der Vegetation.
Bei Wintergerste liegt der Sollwert, der zusammen aus dem Bodenvorrat und Düngung erreicht werden sollte, bei 180 kg/ha N. Auf kalten untätigen Böden sowie auf leichten humusarmen Sandböden gibt es einen Zuschlag zum Sollwert von 20 kg/ha. Auf Standorten, die langjährig nicht organisch gedüngt wurden, kann bei regelmäßiger Strohabfuhr und in hackfruchtbetonten Fruchtfolgen ein Zuschlag von 30 kg/ha N erfolgen. Bei regelmäßiger organischer Düngung wird der Sollwert je GV/ha um 10 kg/ha N nach unten korrigiert. Die Nmin¬-Werte lagen im Frühjahr bei rund 25 kg/ha N auf leichten und mittleren Böden bzw. bei knapp 60 kg/ha N auf schweren Böden (s. Veröffentlichung zu den Richtwerten in Folge 11). Der Nachdüngebedarf ergibt sich dann, indem man vom korrigierten Sollwert den Nmin-Wert sowie die bereits gedüngte und die für Spätdüngung vorgesehene N-Menge abzieht. Die für Roggen und Triticale zu Schossbeginn benötigte N-Menge kann ausgehend von einem Sollwert von 180 kg/ha N für Winterroggen bzw. 190 kg/ha N für Wintertriticale auf die gleiche Weise kalkuliert werden.
Soweit noch nicht erfolgt, sollten zusammen mit der zweiten N-Gabe etwa 15 bis 20 kg/ha S ausgebracht werden.
Phosphatdüngung zu Kartoffeln
Von den Grundnährstoffen ist Phosphor der Nährstoff, mit dem sich am wenigsten die ertrags- und qualitätsbestimmenden Merkmale steuern lassen. Das liegt aber auch daran, dass die meisten Standorte gut mit Phosphor versorgt sind und deswegen auch kaum Mangel zu befürchten ist. Oft ist es sogar möglich, auf den gut versorgten Böden nur ein Teil der Entzugsdüngung zu verabreichen, da der Restbedarf aus dem Bodenvorrat gedeckt werden kann. Hier sollten die Düngeempfehlungen der LUFA auf der Grundlage der Bodenuntersuchung beachtet werden.
Auf gut versorgten Standorten der Versorgungsstufe C oder besser liegen die Ertragseinbußen bei fehlender oder reduzierter Phosphatdüngung zwischen 3-10%, während auf schlecht versorgten Standorten oder solchen mit schwacher Nachlieferung diese auf 10-30% des Ausgangsniveaus abfallen.
Sind keine Sondereffekte durch eine P-Düngung gefordert, wie z.B. eine Erhöhung des Knollenansatzes, kann auf gut versorgten Standorten eine direkte P-Düngung zu Kartoffeln geschoben werden. Bedenken Sie, dass ein guter Kartoffelertrag einen P-Entzug von etwa 85 kg/ha hat, der im Laufe er Fruchtfolge ergänzt werden muss.
Zuckerrüben: Unkrautbekämpfung rechtzeitig planen und durchführen
Die Rübenaussaat ist bisher unter guten bis sehr guten Bedingungen gelaufen. Ähnlich wie im Vorjahr werden neben den Rüben auch die ersten Unkräuter früh aus dem Boden kommen. Für Rüben, die in der 2 - 3. Märzwoche gesät wurden, beginnt jetzt die Zeit um mit der ersten NAK-Behandlung reinen Tisch zu machen, bevor die Unkräuter ins schwerer bekämpfbare Laubblattstadium kommen. Im Keimblattstadium zeigt die Zuckerrübe zudem geringeren Herbizidstress. Sofern mit der gleichen Pflanzenschutzspritze im Getreide Sulfonylharnstoffe oder Wuchsstoffe eingesetzt wurden, muss vor dem Einsatz in Rüben eine gründliche Reinigung der Spritze erfolgen. Geeignete Reinigungsmittel sind z.B.: Agro-Quick, Agroclean, All Clear Extra.
Weiterhin gilt:
- Aus Gründen des Grundwasserschutzes freiwilliger Verzicht von chloridazonhaltigen Präparaten (Rebell) in Wasserschutzgebieten.
- NAK–Behandlungen in kurzer Zeitfolge (ca. 8 bis maximal 14 Tage) je nach Witterung und Pflanzenwachstum ausbringen.
- Haben die Pflanzen eine stärkere Wachsschicht gebildet (trockenes Hochdruckwetter), Öl oder andere Additive zur Leistungsabsicherung in der Blattaktivität zumischen.
- In Tankmischungen sind in der Regel immer Kontaktherbizide mit vertreten. Diese Mittel müssen feintropfig und mit einer Wasseraufwandmenge von 200 bis 300 l/ha appliziert werden, damit ihr Leistungspotential ausgeschöpft werden kann.
- Wirkstoffformulierungen beeinflussen die Verträglichkeit. Unter kritischen Bedingungen, z.B. fehlende Wachsschicht, sind daher WG- oder SC-Formulierungen (z.B. Kontakt 320 SC, Powertwin Plus) verträglicher als EC-Formulierungen.
- Bei Problemunkräutern sollte im Zweifelsfall die Wirksamkeit der Herbizidmaßnahme der Herbizidverträglichkeit gegenüber den Zuckerrüben vorgezogen werden.
- Bei zu erwartender starker Spätverunkrautung mit Weißem Gänsefuß, Melde, Amarant, Nachtschatten oder Franzosenkraut sollten in der Spritzfolge mindestens 4,0 l/ha Goltix Gold zur Bodenversiegelung ausgebracht werden. 1,0 l Rebell kann dabei ca. 0,5 l Goltix Gold ersetzen.
| Behandlungsbeispiele für die 1. NAK: | |
|---|---|
| Mischverunkrautung mit Melde/Gänsefuß, Knöteriche, Klette, Kreuzblütler, usw. |
ohne Rebell (Wasserschutz) 1,0 – 1,25 l/ha Betanal maxxPro + 1,0 – 1,5 l/ha Goltix Gold + 0,5 – 0,8 l/ha Öl oder 2,0 l/ha Goltix Super + 0,6 – 0,7 l/ha Kontakt 320 SC + 1,0 l/ha Oleo FC mit Rebell 1,0 – 1,25 l/ha Betanal maxxPro + 0,8 – 1,0 l/ha Goltix Gold + 0,8 – 1,0 l/ha Rebell + 0,5 – 0,8 l/ha Öl |
| zusätzlichesLeitunkraut Bingelkraut |
1,0 – 1,25 l/ha Betanal maxxPro + 1,0 – 1,5 l/ha Goltix Gold + 20 g/ha Debut + FHS |
| zusätzlichesLeitunkraut Hundspetersilie *) |
1,0 – 1,25 l/ha Betanal maxxPro + 0,8 – 1,0 l/ha Goltix Gold + 1,0 l/ha Rebell + 20 g/ha Debut + FHS |
| zusätzliches Leitunkraut Raps/Kamille |
1,0 – 1,25 l/ha Betanal maxxPro + 1,5 l/ha Goltix Gold + 20 g/ha Debut + FHS |
*) Hundspetersilie, aber auch Amarant und Hirsen sind sehr hartnäckige Unkräuter. Ab der 2. NAK je nach Wirkung der Vorbehandlung Spectrum 0,3 – 0,45 l/ha gegebenenfalls mit Lontrel zusetzen, dabei Ölzusätze bzw. FHS weglassen.
Bei den Beispielen wurden aus einer Vielzahl von Mitteln nur wenige genannt. Es sind aber auch mit anderen Mitteln und Mittelkombinationen, die die gleichen Wirkstoffe enthalten, genau so gute und erfolgreiche Bekämpfungsmaßnahmen umzusetzen. So sind statt Betanal maxxPro natürlich auch Powertwin Plus (Firmenempfehlung immer mit Öl) und andere Phenmedipham- und Ethofumesat-Produkte möglich.
Neben den Wirkungsspektren der einzelnen Mittel sind auch deren gesetzliche Bestimmungen bei der Anwendung zu beachten. Dazu gehören insbesondere Abstände zu Gewässern und angrenzenden Flächen. Hier haben die zum Einsatz kommenden Mittel oft sehr unterschiedliche Auflagen. Weiterhin bestimmen Gerätetechnik (Abdriftminderung), Gebietsstrukturen, Gewässerart, Flächenneigung und mögliche Biotopformen den Einsatz. Auch die zulässigen Höchstmengen je Anwendung differieren sehr stark. Der Ratgeber Pflanzenbau und Pflanzenschutz sowie das PC-gestützte Programm LIZ-Herbizid helfen die richtigen Entscheidungen zu treffen.
