Pflanzenbau Aktuell, 17. Kalenderwoche

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Junge Ackerbohnen

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Blattrandkäferbefall an Ackerbohnen. Die Blätter sind vom Rand her bogenförmig angefressen. Wirtschaflich bedeutender ist der unterirdische Larvenfraß

Ackerbohne und Futtererbse: Unkrautbekämpfung abschließen

Ackerbohnen und Futtererbsen sind sehr gut aufgelaufen und haben in günstigen Lagen schon eine Wuchshöhe von über 5 cm erreicht. Aufgelaufene Unkräuter wie Klette, Kamille und Vogelmiere können jetzt nur noch mit dem blattaktiven Basagran bekämpft werden. Aus Verträglichkeitsgründen sollte eine Anwendung in der Ackerbohne nur im Splitting mit 2 x 0,75 - 1,0 l/ha Basagran erfolgen. In Futtererbsen ist noch die Kombination von 1,5 - 2,5 l/ha Stomp Aqua und 1,0 - 2,0 l/ha Basagran möglich. Hier werden dann zusätzlich noch Knöterich, Gänsefuß, Taubnessel, Stiefmütterchen und Ehrenpreis unterdrückt. Die Anwendung sollte nur bei Temperaturen unter 20 °C, bedecktem Himmel und ausreichender Wachsschicht erfolgen. Eine Mischung mit Insektiziden und Gräsermitteln ist nicht möglich.

Achten Sie auch auf Blattrandkäferbefall. Die Blätter sind vom Rand her bogenförmig angefressen. Dieser Schaden ist jedoch nur gering. Schlecht erkennbar, jedoch wirtschaftlich bedeutsamer, ist der Larvenfraß der Seitenwurzel und Knöllchen zerstören kann. Bei massivem Befall ist der Einsatz von z.B. Karate Zeon (75 ml/ha) angeraten.

Getreide

Bestände, die unter den Frösten im Februar weniger gelitten haben, konnten sich in den letzten 1-2 Wochen gut entwickeln. Mit ansteigenden Temperaturen sind nun optimale Bedingungen für Wachstumsregler- und Fungizidbehandlungen gegeben. Genaue Hinweise entnehmen Sie bitte den entsprechenden Beiträgen in dieser Ausgabe bzw. der vorherigen Ausgabe. Für breite Fungizidbehandlungen im Weizen ist es noch zu früh, zurzeit ist der Weizen noch sehr sauber.

In weniger wüchsigen Beständen, teils ist hier Sommergetreide zwischengedrillt, stehen eher Herbizidbehandlungen an. Gegen Kamille, Klette, Hundspetersilie und Sommerkeimer haben sich Kombinationen aus 0,6 l/ha Tomigan + 30-40 g/ha Pointer SX/Dirigent SX bewährt. Alternativ ist auch Ariane C ab 1,0 l/ha gut geeignet. Bei massivem Auftreten von Kamille ist Ariance C zu bevorzugen. Tritt auch Hundskerbel auf, sollte dem Ariane C 30 g/ha Dirigent SX zugemischt werden. Kombinationen mit Wachstumsreglern sind in diesen Beständen kritisch. Lässt es sich nicht umgehen, sollte die Wachstumsreglermenge in Mischung mit Ariance C um 30 % im Mischung mit Tomigan + Pointer SX / Dirigent SX um 20 % reduziert werden.

Auch Sommergetreide hat häufig das optimale Stadium für Herbizidbehandlungen erreicht (Vierblattstadium – Bestockungsbeginn).

Trespen in Winterweizen und Triticale

Können und sollten bis EC 32 (Zwei-Knotenstadium) mit 25 g/ha Monitor + 0,5 l/ha Monfast behandelt werden. Hierbei geht es insbesondere darum, durch Randbehandlungen eine weitere Einwanderung in die Schläge zu unterbinden. Relevant ist dies, wenn nach der aktuellen Kultur nicht gepflügt wird. Eine unterdrückende Wirkung gegen Trepsen wird auch durch den Einsatz von Broadway (220-275 g/ha + FHS) oder Atlantis (300-500 g/ha + FHS) erreicht. Broadway und Atlantis können bis EC 30 (Beginn Schossen), genutzt werden. Die Zumischung von Tomigan + Pointer SX / Dirigent SX bzw. Ariance C zur gleichzeitigen Unkrautkontrolle ist möglich. Broadway kommt in der Regel ohne Mischpartner aus.

Raps

In wärmeren Lagen hat die Rapsblüte seit gut einer Woche begonnen. Die Vollblüte wird hier zum Monatsende eintreten. Die Bedingungen für Sklerotina waren bislang ungünstig da zu kalt. Da man zum Zeitpunkt der Behandlung aber nicht absehen kann was noch kommt und aufgrund von Nebeneffekten (in diesem Jahr evtl. auch gegen Brotrytis) empfiehlt es sich eine Abschlussbehandlung durchzuführen. Optimaler Einsatztermin ist die Vollblüte (nicht vorher). Geeignet mit Nebenwirkung auch gegen Botrytis sind z.B. Mischungen aus 0,5 l/ha Proline + 0,5 l/ha Ortiva, oder 0,5 l/ha Cantus Gold. Diese Präparate haben keinen Einfluss auf die Bienenschutzauflage von zugemischten Insektiziden. Die B4 Produkte Karate Zeon, Fastac SC oder Trafo WG bleiben B4 (nicht bienengefährlich). Dennoch empfiehlt sich ein Einsatz in den Abendstunden.

Soll noch etwas eingekürzt werden, bieten sich Mischungen aus z. B. 0,5 l/ha Prosaro/Folicur/Orius/Caramba/Matador mit jeweils 0,5 l/ha Ortiva an. Hier ändert sich dann die Bienenschutzauflage der genannten Insektizide zu B2 (Anwendung erst nach dem täglichen Bienenflug bis 23 Uhr). Die B4 Einstufung der Insektizide Biscaya/Mospilan bleibt in jeder Kombination bestehen. Der Insektizidzusatz wird in der Regel nur noch gegen die Kohlschotenmücke erforderlich werden. Diese kommen aus den vorjährigen Rapsschlägen. Ein erhöhtes Befallsrisiko ist also gegeben wenn der diesjährige Raps in direkter Nähe zu diesen Schläge steht. Um Biscaya/Mospilan als Präparate zur Glanzkäferbehandlung zu erhalten sollten die „alten“ Pyrethroide (Karate Zeon, Fastac SC, Trafo WG) für diese Anwendung bevorzugt werden.

Der Zusatz von Mikronährstoffen oder AHL zur Vollblütenbehandlung ist aus unserer Sicht nicht empfehlenswert.

Zuckerrüben: Witterung erlaubt jetzt alle Nachauflaufbehandlungen

Die Frostnacht Montag auf Dienstag hat bei den bisherigen Kontrollen keine bzw. kaum Frostschäden an den kleinen Rübenpflänzchen hinterlassen. Auch wenn die Rüben auf Grund der kühlen Witterung bisher nur zögerlich in Auflauf und Wachstum waren, sollte jetzt die 1. NAK- Behandlung, falls noch nicht erfolgt, zügig durchgeführt werden und nicht mehr auf die “lange Bank“ geschoben werden. Obwohl die Mehrzahl der Unkräuter auch eine gehemmte Entwicklung zeigt, gilt das nicht für Ausfallraps, -Ölrettich oder Hederich, Ackersenf und Knöterich . Teilweise bilden diese Unkräuter (in früh gesäten Beständen auch Bingelkraut) schon das erste Laubblatt. Deshalb gehört hier Debut + FHS auch schon in die Mischung der 1. NAK, selbst wenn darunter die Verträglichkeit leiden sollte.

Die Bodenherbizide Goltix Gold, Metafol, Rebell, Ethosat 500, Goltix Super sollten bei der jetzt gegebenen Bodenfeuchte, nicht reduziert sondern eher mit einer erhöhten Menge eingesetzt werden, da sie momentan sehr gut wirken und damit den Spielraum für die 2. NAK erhöhen.

Bei den Blattherbiziden wie Betanal maxxPro, Powertwin Plus oder den Phenmedipham Soloprodukten (Kontakt 320, Betasana SC) sind die Aufwandmengen sowie Zumischung von Additiven je nach Mittelwahl, gefallenen Niederschlägen, aktueller Bodenfeuchte und Unkrautgröße anzupassen. Beim Einsatz von Betanal maxxPro (nur 75 g Ethofumesat/l) ist eine Ergänzung der Ethofumesatmenge mit 0,1 - 0,2 l Ethosat 500 ratsam.

Berichtigung: Bei den Beispielen für Tankmischungen in der Vorwoche wurde versehentlich noch FCS Rapsöl als Additivpartner zu Powertwin Plus genannt, hier sollte natürlich OLIO FC stehen.

Ackerbohne und Futtererbse: Unkrautbekämpfung abschließen

Ackerbohnen und Futtererbsen sind sehr gut aufgelaufen und haben in günstigen Lagen schon eine Wuchshöhe von über 5 cm erreicht. Aufgelaufene Unkräuter wie Klette, Kamille und Vogelmiere können jetzt nur noch mit dem blattaktiven Basagran bekämpft werden. Aus Verträglichkeitsgründen sollte eine Anwendung in der Ackerbohne nur im Splitting mit 2 x 0,75 - 1,0 l/ha Basagran erfolgen. In Futtererbsen ist noch die Kombination von 1,5 - 2,5 l/ha Stomp Aqua und 1,0 - 2,0 l/ha Basagran möglich. Hier werden dann zusätzlich noch Knöterich, Gänsefuß, Taubnessel, Stiefmütterchen und Ehrenpreis unterdrückt. Die Anwendung sollte nur bei Temperaturen unter 20 °C, bedecktem Himmel und ausreichender Wachsschicht erfolgen. Eine Mischung mit Insektiziden und Gräsermitteln ist nicht möglich.

Achten Sie auch auf Blattrandkäferbefall. Die Blätter sind vom Rand her bogenförmig angefressen. Dieser Schaden ist jedoch nur gering. Schlecht erkennbar, jedoch wirtschaftlich bedeutsamer, ist der Larvenfraß der Seitenwurzel und Knöllchen zerstören kann. Bei massivem Befall ist der Einsatz von z.B. Karate Zeon (75 ml/ha) angeraten.

Mais

Feuchte Böden und ansteigende Temperaturen bieten optimale Voraussetzungen für erste Herbizidbehandlungen auf Basis von Bodenherbiziden. Geeignet sind z.B. Kombinationen aus 0,5 kg/ha Terano + 2,0 l/ha Gardo Gold. Diese Mischung eignet sich für „Normal- wie Hirsestandorte“.

Herbstgülle nur bei Bedarf

Die Stickstoffdüngung im Herbst wird durch § 4 Absatz 6 der Düngeverordnung begrenzt. Dort heißt es:

„ Auf Ackerland dürfen nach der Ernte der letzten Hauptfrucht vor dem Winter Gülle, Jauche und sonstige flüssige organische sowie organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff oder Geflügelkot nur

  1. zu im gleichen Jahr angebauten Folgekulturen einschließlich Zwischenfrüchten bis in Höhe des aktuellen Düngebedarfes an Stickstoff der Kultur oder
  2. als Ausgleichsdüngung zu auf dem Feld verbliebenem Getreidestroh,

jedoch insgesamt nicht mehr als 40 Kilogramm Ammoniumstickstoff oder 80 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar aufgebracht werden.“

Diese Formulierung besagt einerseits, dass die Düngemittel wie Gülle, Jauche, Gärreste oder Geflügelkot nach der Ernte der letzten Hauptfrucht nur dann ausgebracht werden dürfen, wenn - abgesehen zu auf dem Feld verbliebenem Getreidestroh - im Herbst noch ein Anbau erfolgt. Andererseits wird auch klargestellt, dass im Falle eines im Herbst folgenden Anbaues eine Düngung nur bis zu Höhe des aktuellen N-Düngebedarfes der Kultur erfolgen darf. Es ist also keineswegs so wie vielfach angenommen, dass immer dann, wenn im Herbst noch eine Kultur folgt, bis zu der in der Düngeverordnung genannten Höchstmenge von 40 kg/ha Ammonium-N bzw. 80 kg/ha Gesamt-N gedüngt werden darf. Vielmehr ist der herbstliche N-Düngebedarf der Kultur entscheidend. Demzufolge ist eine Düngung immer dann untersagt, wenn die im Herbst angebaute Kultur keinen herbstlichen N-Düngebedarf mehr hat. In einem Erlass des MKULNV vom 19. März 2012 sind Konstellationen angeführt, in denen unter Berücksichtigung des aus dem Boden nachgelieferten Stickstoffes mit Sicherheit im Herbst kein zusätzlicher N-Düngebedarf besteht. Das trifft zu für

  • Winterweizen nach Mais, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben, Gemüse und Leguminosen
  • Getreide nach Silomais
  • Zwischenfrüchte nach Mais und Zuckerrüben.

In diesen Fällen stellt die Ausbringung von Gülle, Jauche oder Geflügelkot einen CC-Verstoß dar, der Prämienkürzungen nach sich zieht.