Archiv der Programm-Updates

16.08.2021: Aktualisierung Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW

Durch die Programmaktualisierung vom 16.08.2021 sind ab sofort folgende neue Funktionen und Veränderungen im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW enthalten:

  • Die Daten der Verbringensverordnung sind nun im Meldeprogramm integriert:
    • Die Importmeldungen für Wirtschaftsdüngeraufnahmen aus anderen Staaten bzw. Bundesländern nach § 4 WDüngV ab 2018 können nun im Betriebsspiegel und der Übersicht der Meldun-gen eingesehen werden. Die Erfassung von Importmeldungen ist ab jetzt nur noch im Mel-deprogramm Wirtschaftsdünger NRW möglich.
    • Ein neuer Menüpunkt ermöglicht die Erfassung der Mitteilung als Inverkehrbringer von Wirtschaftsdüngern nach § 5 WDüngV. Hiermit kann die Mitteilungspflicht erfüllt werden. Wurde der Mitteilungspflicht nachgekommen, sind die vorliegenden Daten bereits eingepflegt. Sie können im Menüpunkt Mitteilung nach § 5 WDüngV eingesehen und bearbeitet werden. Ein Ausdruck kann ebenfalls erzeugt werden. Die Mitteilung kann die Angaben „Ich bringe weder Wirtschaftsdünger in den Verkehr noch importiere ich Wirtschaftsdünger nach NRW“, „Ich brin-ge Wirtschaftsdünger in den Verkehr. Das Datum des 1. Inverkehrbringens ist: (TT.MM.JJJJ)“ und „Ich importiere Wirtschaftsdünger nach NRW“ umfassen. Die Angaben werden auf dem Betriebsspiegel abgebildet.
      Diese Funktion ist nicht mandantenfähig. Es kann also keine Vollmacht zur Erledigung der Mit-teilungspflicht erteilt werden. Jeder Betrieb, der Wirtschaftsdünger in den Verkehr bringt, muss die Mitteilung selbst im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW erfassen.
  • Auf den Lieferscheinen wurde das Logo vom Landesverband der Betriebshilfsdienste und Maschinenringe in Westfalen-Lippe e. V. angepasst.

16.03.2017: Aktualisierung Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW

Durch die Programmaktualisierung vom 16.03.2017 sind ab sofort folgende neue Funktionen und Veränderungen im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW enthalten:

  • Im Meldeprogramm abgespeicherte Betriebe außerhalb von NRW und Beförderer können aktiv / inaktiv gesetzt werden – genauso wie es bereits bei den Analysen gemacht werden kann. Nur ein Betrieb mit Aktiv-Häkchen kann beim Erfassen einer Meldung ausgewählt werden. Die Betriebe und Beförderer, die Sie nicht mehr benötigen, können durch Entfernen des Häkchens auf inaktiv gesetzt werden und werden dann nicht mehr in den Übersichtslisten angezeigt.
  • Bei Betrieben außerhalb von NRW und den Beförderern können in den Übersichten über den Anzeigeumfang die aktuellen, d.h. gültigen, sowie die stornierten und historischen Datensätze gefiltert und separat angezeigt werden.
  • Bei der Eingabe von Betrieben außerhalb von NRW in Deutschland ist nun eine Plausibilitätsprüfung hinterlegt. Das ausgewählte Bundesland muss zur eingegebenen Postleitzahl passen. Ist dies nicht der Fall, kann der Datensatz nicht gespeichert werden.
    Achtung: Alle bereits gespeicherten Betriebe, bei denen die eingegebene Postleitzahl nicht zum ausgewählten Bundesland passte, sind am 16.03.2017 vom System storniert worden und können nicht mehr in einer Meldung verwendet werden.
  • Beim Anlegen eines Betriebes außerhalb von NRW können nun sowohl die Adresse der Betriebsstätte, als auch eine abweichende Postanschrift (Geschäftssitz) hinterlegt werden. Falls ein Abgeber oder Aufnehmer außerhalb von NRW also eine von der Betriebsstätte abweichende Postanschrift hat, hinterlegen Sie diese bitte. An die Postanschrift wird jährlich im Juni die Aufnehmerinformation geschickt.

21.12.2016: Aktualisierung Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW

Durch die Programmaktualisierung vom 21.12.2016 sind ab sofort folgende neue Funktionen und Veränderungen im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW enthalten:

  • Falls eine Lieferschein-Nummer bei der Meldung eingetragen wird, wird diese auf dem Lieferschein in der zweiten Zeile der Überschrift mit ausgegeben und ist somit auf dem ausgedruckten Exemplar enthalten.
  • Der untere Plausibilitätsrahmen für den Wert für MgO liegt nun bei 0,5 kg pro m³ bzw. t. Nur wenn ein Wert kleiner als 0,5 für diesen Nährstoff angegeben wird, muss die Richtigkeit vom Melder separat durch das Setzen eines Häkchens bestätigt werden.
  • Eine sogenannte NRW-Dummynummer (276 05 000 000 XXXX) darf nicht als Abgeber oder Empfänger angegeben werden. Sie kann ausschließlich für die Rolle des Melders, also für das Anmelden im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW verwendet werden. Ist ein Betrieb außerhalb von NRW der Abgeber oder der Aufnehmer ist dieser Betrieb einmalig über den Hauptmenüpunkt „Betriebe außerhalb NRW suchen/bearbeiten“ mit einer frei wählbaren Nummer anzulegen und kann danach in einer Meldung angegeben werden.

22.10.2015: Aktualisierung Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW

Durch die Programmaktualisierung vom 22.10.2015 sind ab sofort folgende neue Funktionen und Veränderungen im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW enthalten:

  • Eine Sitzung im Meldeprogramm wird nun erst nach 30 Minuten Inaktivität beendet.
  • deutlichere Trennung der unterschiedlichen Meldungsarten im Hauptmenü
  • Veränderungen im Betriebsspiegel: Ausweisung des N-Anteils tierischer Herkunft auch in %, Summenbildung der Liefermengen, Nummerierung der Meldungen, Auswertungsfilter und Ersteller der Auswertung werden auf jeder Seite oben angezeigt
  • In der Übersicht der bisher verwendeten nordrhein-westfälischen Abgeber und Empfänger von Wirtschaftsdüngern werden nur noch die Betriebe angezeigt, die in einer gültigen Meldung angegeben worden sind. Betriebe, die nur in stornierten Meldungen gespeichert sind, werden dem Melder nicht mehr in dieser individuellen Liste angezeigt.
  • zusätzliche Plausibilitätsprüfungen bei der Eingabe von Nährstoffgehalten in einer Meldung und bei dem Anlegen von Analysen mit der Notwendigkeit die Eingaben ggf. zu bestätigen: 1 bis 40 für die Nährstoffangaben in kg pro m³/t bei Gesamt-N, NH4-N, P2O5, K2O, MgO und entsprechend für die Angaben der Nährstoffe in Prozent und der Nährstofffracht in kg
  • außer bei Gärresten wird der Wert 100 automatisch für den N-Anteil tierischer Herkunft gesetzt; für Gärreste gilt ein Plausibilitätsrahmen von 40 bis 100%
  • bei der Eingabe eines Lieferzeitraums: Wechsel ins bis-Feld mit der TAB-Taste möglich
  • Hinweissatz zum Lieferscheindruck bei den Auswahlmöglichkeiten „Lieferschein“ und „Jahresmeldung 1. bzw. 2. Halbjahr“
  • Die beim Anlegen einer Analyse gespeicherte Analyse-Nr. wird im Lieferschein mit ausgegeben und ist somit ab sofort auch auf dem ausgedruckten Lieferschein nachzulesen.
  • In der Fußzeile des aus dem Programm erstellten Lieferscheins wird die Meldungsart mit ausgewiesen, aus die der Lieferschein resultiert: Abgabemeldung § 3 WDüngNachwV NRW oder freiwillige Aufnahmemeldung oder Importmeldung § 4 WDüngV.
  • Im Meldeprogramm abgespeicherte Analyseergebnisse können aktiv / inaktiv gesetzt werden. Nur eine mit Häkchen versehene Analyse ist aktiv und kann beim Melden ausgewählt werden. Die „alten“ Analyseergebnisse sollten also jetzt inaktiv gesetzt werden und werden dann nicht mehr in der Liste der Analysen angezeigt.
  • Ein angelegtes Analyseergebnis kann vollständig storniert werden, wenn es keine gültigen Meldungen unter Verwendung dieser Analyse gibt

03.06.2014: Aktualisierung der Nährstoff-Richtwerte für Wirtschaftsdünger

Ab sofort sind im Meldeprogramm die mittleren Nährstoffgehalte organischer Dünger (Richtwerte), die sich aufgrund neuer Erkenntnisse teilweise leicht geändert haben, hinterlegt.

Bei Meldungen mit Lieferdatum / -zeitraum im Kalenderjahr 2014 werden die neuen Richtwerte zugrunde gelegt. Bei Meldungen für das Kalenderjahr 2013 werden die bis zum 31.12.2013 gültigen Richtwerte verwendet.

29.04.2014: Aktualisierung Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW

Durch die Programmaktualisierung vom 29.04.2014 sind ab sofort folgende neue Funktionen und Veränderungen im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW enthalten:

  • Kalender zur Auswahl eines Lieferdatums /-zeitraums
  • bei der Eingabe eines Lieferzeitraums: Wechsel ins bis-Feld mit der TAB-Taste möglich
  • verpflichtende Eingabe eines Wertes für NH4-N fällt weg, sobald TS-Gehalt > 15% (z.B. bei separierter Gülle)
  • eindeutigere Kennzeichnung der geforderten Einheiten in den Meldungsmasken und beim Anlegen eines Analyseergebnisses + ggf. Warendeklaration
  • Hinweis durch Programm bei einer teilweise identischen, bereits in der Datenbank vorhandenen Meldung nun auch bei händischer Eingabe. Anwender muss bestätigen, dass diese identische Meldung abgespeichert werden soll.
  • neue Schaltfläche „Neue Eingabe mit Datenübernahme“ (nach dem erfolgreichen Abspeichern oder Stornieren einer Meldung)
  • Vergabe von Gültigkeiten in selbst angelegten Datensätzen bei Analysen, Beförderern und Betrieben mit Betriebssitz außerhalb von NRW
  • Menüpunkt "Übersicht der Meldungen" wurde erweitert um die Anzeige folgender Informationen:
    • Lieferschein ja/nein, Lieferscheinnummer, Nährstofffrachten und Beförderer in der erweiterten Tabellenansicht
  • Ausweisung des Nährstoffgehaltes in kg pro t/m³ im Betriebsspiegel
  • Datenimport über die erweiterte Schnittstelle
    • 7 neue Felder (3 x Ausgangsstoffe, 3 x Nebenbestandteile, Analysedatum)
  • Sammeldruck von Lieferscheinen zu bereits importierten Meldungen (direkt nach dem Import oder über den Menüpunkt „Übersicht der Sammelmeldungen“)
  • Lieferschein inkl. jeweils 3 Zeilen für Ausgangsstoffe und Nebenbestandteile und Hinweis auf Ausdruckdatum unterhalb der Unterschriftenzeile

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