21.07.2022: Aktualisierung Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW

Durch die neue Landesverbringensverordnung WDüngNachwVO NRW vom 26.04.2022 sind ab sofort folgende Änderungen am Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW verfügbar:

  • Halbjahresmeldungen für das erste oder zweite Halbjahr sind mit Lieferdatum über den 13.05.2022 nicht länger möglich. Meldungen können nur noch für einen Zeitraum über maximal vier Wochen zusammengefasst werden (Meldesart Lieferschein).
  • Halbjahresmeldungen für das "erste Halbjahr 2022" können nur noch für den Zeitraum 01.01.2022-12.05.2022 erfasst werden.
  • Die Bezeichnung der (bisher freiwilligen) Aufnahmemeldungen wurde angepasst.

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