Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW

Güllefass mit Schleppschläuchen wird betanktBild vergrößern
Foto: AH, Landpixel

Die Wirtschaftsdüngernachweisverordnung NRW (WDüngNachwVO) vom 26. April 2022 verpflichtet alle Abgeber und Empfänger von Wirtschaftsdüngern oder Stoffen, die Wirtschaftsdünger enthalten, Aufzeichnungen zu führen und die zuständige Behörde über die Nährstofflieferungen zu informieren. In Nordrhein-Westfalen ist der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter zuständig. Die Meldungen sind ausschließlich online über das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW abzugeben.

 

Aufzeichnungs- und Meldepflichten

Betriebe müssen nach § 2 der Verordnung Aufzeichnungen führen und nach § 3 diese der zuständigen Behörde melden.

Zugang zum Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW

Um das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW nutzen zu können, benötigen Sie Ihre HIT-/ZID-Nummer mit dazugehörigem PIN-Code. Sollten Sie für Ihren wirtschaftsdüngerabgebenden bzw. -aufnehmenden Betrieb noch keine HIT-/ZID-Nummer haben, beantragen Sie diese bitte bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen:

Sollten Sie Ihren PIN-Code vergessen haben, können Sie sich diesen neu anfordern: Anleitung zur Vergabe eines neuen PIN-CodesPDF-Datei 30 KByte

Meldevollmacht

Abgeber und Empfänger von Wirtschaftsdünger sind verpflichtet, über das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW eine Abgabemeldung bzw. Aufnahmemeldung einzutragen. Falls die Meldung durch einen Dritten (z.B. Berater, Aufnehmer, Transporteur) erledigt werden soll, müssen Sie diesen bevollmächtigen.

Lieferschein

Lieferscheine können mit dem Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW online erstellt werden. Oder Sie nutzen dieses Formular:

  • Formular LieferscheinPDF-Datei 140 KB
    Der Lieferschein kann handschriftlich oder am eigenen PC ausgefüllt und abgespeichert werden. Der ausgefüllte Lieferschein kann dann per E-Mail, Post oder Fax zur Unterschrift an Ihre Geschäftspartner übersandt werden.
  • Erläuterungen zum LieferscheinPDF-Datei 15 KB

Schnittstelle für Datenimport

Für den Import größerer Datenmengen - ab ca. 15 Datensätzen - kann eine Schnittstelle genutzt werden. Die Schnittstellenbeschreibung erhalten Sie auf Anforderung von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Ansprechpartner