Wann darf man keine Gülle ausbringen?

Wenn ein Landwirt Gülle auf seinen Feldern ausbringen möchte, muss er neben dem Nährstoffbedarf der Pflanzen ein paar andere grundsätzliche Regeln einhalten, die auch zur guten fachlichen Praxis beim Düngen gehören. Ziel ist, dass die Gülle schnell in den Boden eindringt, damit die gasförmigen Nährstoffverluste reduziert werden. Gleichzeitig sinkt die Geruchsbelästigung deutlich. Zusätzlich sollen die Nährstoffe schnell von den Bodenpartikeln (Ton- und Humusteilchen) gebunden werden können. Im Wurzelraum stehen die Nährstoffe den Pflanzen dann kurz- und mittelfristig zur Verfügung. Bei der Gülleausbringung muss gewährleistet werden, dass die Nährstoffe nicht ins Oberflächen- oder Grundwasser gelangen. Aus diesem Grund sagt der Gesetzgeber, dass bei folgenden Gegebenheiten keine Gülle, Jauche, Geflügelkot, Festmist, Kompost sowie stickstoff- und phosphathaltige Mineraldünger ausgebracht werden dürfen:

  • Der Boden darf nicht wassergesättigt sein. Ist er wassergesättigt, nimmt er kein weiteres Wasser mehr auf. Erkennbar ist dies daran, dass auf freier, ebener Fläche - nicht in den Fahrspuren! - Wasserlachen entstehen. Beim Kneten des Bodens in der Hand tritt Wasser aus den Poren.
  • Der Boden darf nicht überschwemmt sein.
  • Der Boden darf nicht gefroren sein.
  • Der Boden darf nicht schneebedeckt sein.

Abstandsregelungen zu Gewässern

Damit keine Nährstoffe aus der Gülle in einen Bach, einen Fluss, einen See oder einen Teich gelangen, muss der Landwirt einen Abstand von einem Meter zur Böschungsoberkante einhalten, wenn er ein Gerät zur exakten Ausbringung hat, ansonsten ist ein Abstand von vier Metern einzuhalten. Bei Hangneigungen gelten noch strengere Auflagen. In Abhängigkeit der Hangneigung muss ein Abstand zum Gewässer von 3 bis zu 10 Metern eingehalten werden.

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