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Rüben raus, Hafer rein?

Zuckerrüben
Wer beim Zuckerrübenanbau künftig kein Geld verschenken will, muss die Anbaufläche ganz genau kalkulieren.

Die Zuckerrübenpreise sollen nach dem Willen der EU bis zum Jahr 2009 in vier Schritten um insgesamt 40 % abgesenkt werden. Die bisherige A- und B-Quote wird zu einer Quote, den so genannten Vertragsrüben, zusammengefasst. Dadurch verliert der Zuckerrübenanbau einen Markterlös von über 1 000 € pro ha, so dass die Rentabilitätsunterschiede und damit die Anbauwürdigkeit gegenüber den anderen Kulturen neu bewertet werden muss. Hans Jürgen Hölzmann, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, zeigt Reaktionsmöglichkeiten für einen weiterhin erfolgreichen Zuckerrübenanbau auf.

Die drastische Preissenkung will die EU in den ersten Jahren durch eine neu geschaffene Ausgleichszahlung auf Basis der Quote 2006 mildern. Diese Ausgleichszahlung wird als so genanntes Top up in das bisherige Prämiensystem integriert. Basis der Ausgleichszahlung ist die Rübenvertragsmenge für den Anbau 2006. Damit wird das Jahr 2006 für die Ausgleichszahlung relevant. Danach können die Betriebe die Ausgleichszahlung erhalten, ohne dass im vollen Umfang oder überhaupt Rüben angebaut werden müssen. Diese Ausgleichszahlung wird zur Acker- und Grünlandprämie hinzuaddiert und damit entkoppelt. Für die künftigen Anbauplanungen sind somit die Ausgleichszahlungen für Zuckerrüben nicht relevant. Ab 2006 beginnt durch die 25-prozentige Senkung der Zuckerrübenpreise eine neue Konkurrenzsituation zwischen Zuckerrüben und anderen Marktfrüchten. Bedingt durch die 40-prozentige Preissenkung ab 2009 erhalten die Rentabilitätsunterschiede noch deutlichere Konturen und erfordern eine angepasste Bewertung.

Straffe Anbauplanung

Auf Grund der zusätzlich zur Preissenkung am 2. März 2006 von der EU-Kommission beschlossenen temporären Quotenkürzung für 2006 in Höhe von 16,3 % muss die Zuckerrübenanbaufläche fürs Frühjahr neu kalkuliert werden. Die Gefahr, dass von den Fabriken nur diese Vertragsmengen abgenommen werden, führt dazu, dass der Anbau sehr straff geplant werden muss. Jede ansonsten noch so wenig attraktive Sommerkultur ist einem vertragsfreien Zuckerrübenanbau mit keinen oder geringen Erlösmöglichkeiten überlegen (siehe Tabelle 1).

Auf Grund der geschilderten Rahmenbedingungen kommt der exakten Planung der Zuckerrübenanbaufläche eine zentrale Bedeutung zu. Nach den bisherigen Vorschlägen der Zuckerfabriken und der Rübenanbauverbände sollte in diesem Jahr eine temporäre Kürzung der betriebsindividuellen Vertragsmenge zwischen 10 bis 20 % vorgenommen werden. Zu dieser zunächst angedachten freiwilligen Reduzierung wegen der gegebenen Situation ist jetzt der Beschluss der EU-Kommission zumindest noch rechtzeitig vor der Aussaat erfolgt. Im Kalkulationsschema (Tabelle 2) wird von einer 16-prozentigen Kürzung ausgegangen. Neben der individuellen Vertragsmenge ist der Ansatz eines durchschnittlichen Rübenertrages und Zuckergehaltes wichtig. Hierbei müssen die individuelle Güte des Schlages, auf dem Rüben angebaut werden, und die deutlichen Ertragssteigerungen der letzten Jahre berücksichtigt werden. Nach Abzug der erwarteten temporären Kürzung ergibt sich eine lieferbare Menge von 12 293 dt auf der Basis von 16 % Zuckergehalt und damit eine Anbaufläche von 18,6 ha. Mit der entsprechenden Formel wird aus dieser Menge die anzubauende Fläche ermittelt. Ob ein Risikozuschlag – 105 % im Beispiel – erfolgt oder dieses Risiko im erwarteten Ertrag und Zuckergehalt berücksichtigt ist, muss jeder für sich entscheiden. In jedem Fall sollten nicht zuviel Risikozuschläge für die zweifelsohne nicht vorhersehbaren Zuckererträge kalkuliert werden, da dann mit Sicherheit wieder viel zu viel Rüben wachsen. Ein geplanter früher Erntetermin bei durchschnittlichen Ertragserwartungen ist zur späteren Korrektur völlig ungeeignet, da damit der kostenlose Ertragszuwachs im Oktober verschenkt wird.

Tabelle 1 zeigt deutlich, wie schwierig, aber auch bedeutsam die richtige Anbauplanung ist. Bei nicht vorhandenen Absatzmöglichkeiten kosten zuviel angebaute Rüben in jedem Fall über 1 000 €/ha. Demgegenüber macht es 2006 auch keinen Sinn, mögliches Zuckerrübenanbau-Potenzial zu verschenken, da dadurch Verluste in der gleichen Größenordnung entstehen wie wenn zuviel angebaut wird. Erst ab 2008 kosten zuviel angebaute Rüben deutlich mehr, als wenn auf Rübenanbaufläche zugunsten von Wintergetreide verzichtet wird. Eine betriebsindividuelle exakte Anbauplanung im Rahmen der Vortragsmöglichkeiten bleibt somit ein wesentlicher Erfolgsparameter im Zuckerrübenanbau. Bei den zur Zeit vorliegenden Lieferverträgen und den Aussagen der Zuckerfabriken hat eine eventuelle Unterlieferung des Vertrages keine Konsequenzen und sollte daher nicht von einer konsequenten Anbauplanung abhalten. Für die Zuckerrübenkampagne 2006 kommt auf Grund nicht erfolgter und zum Teil auch nicht vorhersehbarer Reaktionen im Herbst 2005 für viele Betriebe ein Anbau von Sommerkulturen in Betracht.

Was geht noch?

In Abhängigkeit von der Bodenqualität konkurrieren auf guten bis mittleren Standorten hauptsächlich Braugerste, Sommerweizen, Sommerfuttergerste, Sommerhafer und Futtererbsen. Der Maisanbau ist in diesem Vergleich nicht berücksichtigt, da der Mais keinen direkten Marktpreis hat. Mais wird   oftmals zur Verwertung im eigenen Betrieb angebaut wird oder zum Einsatz in einer Biogasanlage verkauft.

Die Braugerste hat in den letzten Jahren für den Bedarf der Mälzereien viele Freunde gefunden und ist überwiegend in einem Vertragsanbau organisiert. Neue Züchtungen ermöglichen bei der Braugerste auch einen Anbau auf ertragsstärkeren Standorten. Damit ist die Braugerste bei vorhandenen Absatzmöglichkeiten eine interessante Sommergetreidekultur.

Der Sommerweizen stellt von allen Sommerkulturen die höchsten Bodenansprüche. Daher wird der Anbau auf den besseren Standorten nur dann stattfinden, wenn aus irgendwelchen Gründen die Aussaat von Winterweizen im Herbst nicht möglich war oder Schäden durch Auswinterung oder Überschwemmung entstanden sind. Beim Anbau auf besseren Böden erreicht der Sommerweizen im Vergleich zu anderen Sommerkulturen in der Regel die höchsten Erträge, wenn eine frühe Aussaat im März möglich ist. Auf leichteren Standorten ist der Anbau von Sommerweizen wegen der hohen Bodenansprüche weniger verbreitet.

Die Sommerfuttergerste stellt die geringsten Ansprüche an den Boden und die Witterung. Im Februar oder März gesäte Sommerfuttergerste ist eine relativ stabile und ertragsstarke Kultur. Die Sommerfuttergerste kann aber auch später ausgesät werden, natürlich mit entsprechend geringeren Erträgen. Andere Früchte neigen zu einem späteren Zeitpunkt aber vielfach zu einem höheren Ertragsausfall.

Hafer braucht Qualität

Die Wirtschaftlichkeit des Sommerhaferanbaus steht und fällt mit der Qualität des Erntegutes. Guter Sommerhafer braucht ein entsprechendes Hektolitergewicht von über 55 kg. Voraussetzungen für die Qualität sind eine frühe Aussaat spätestens im März und stehende Bestände bis zur Ernte. Der Anbau von Sommerhafer ist sowohl auf leichten als auch auf schweren Böden möglich.

Unter den Leguminosen sind die Futtererbsen gegenüber den Ackerbohnen vielfach vorteilhaft. Das Ertragsniveau ist bei beiden Kulturen in etwa gleich, wobei die Bodenansprüche von Futtererbsen etwas geringer sind. Durch die Züchtung neuer, standfester Sorten haben sich die Ernteprobleme bei den Futtererbsen deutlich verringert. Die Futtererbsen zeichnen sich durch einen guten Vorfruchtwert aus, der in der Rentabilitätsbetrachtung mit 80 € pro Hektar bewertet ist, haben aber vor allem witterungsbedingt höhere Ertragsschwankungen als die vorher genannten Kulturen.

Insgesamt sind alle Sommerkulturen höheren Ertragsschwankungen ausgesetzt. Diese Ertragsschwankungen sind im Wesentlichen abhängig vom Zeitpunkt der Aussaat, den Aussaatbedingungen und der dann folgenden Witterung, insbesondere von den Niederschlägen.

Was lohnt sich?

In dem nachfolgenden Vergleich wird nur auf die gängigsten Sommerkulturen eingegangen und unterstellt, dass es im gesamten Betrieb keine Unterschiede bei den festen Kosten gibt, so dass der Deckungsbeitrag in der Planungsrechnung das entscheidende Bewertungskriterium ist. Genauso ist es für den Rentabilitätsvergleich nicht erforderlich, die EU-Prämien zu berücksichtigen, da sich diese ab 2005 auf die ordnungsgemäß bewirtschaftete Ackerfläche beziehen. Die Höhe der EU-Prämien ist zwar in jedem Bundesland etwas unterschiedlich, aber die EU-Flächenprämie ist für alle Kulturen innerhalb eines Bundeslandes gleich.

Wesentlich für die wirtschaftliche Beurteilung sind nicht allein die in der Tabelle 1 aufgeführten angenommenen absoluten Erträge, sondern ist auch die Relation der Erträge untereinander, die von Betrieb zu Betrieb stark schwanken kann. Wie aus der Tabelle ersichtlich, differieren die Deckungsbeiträge der Sommerkulturen bei den angenommenen Preisen und Erträgen lediglich um 60 € pro Hektar. Berücksichtigt man die phytosanitäre und nährstoffbildende Vorfruchtwirkung, so gewinnt die Futtererbse an wirtschaftlicher Bedeutung und wird für viele Betriebe interessant. Des Weiteren bietet der Futtererbsenanbau bei einer möglichen Teilnahme am Modulationsprogramm der Vielfältigen Fruchtfolge weitere Einkommenschancen. Auch hier ist eine betriebsindividuelle Betrachtung angesagt. Der in der Tabelle ausgewiesene Deckungsbeitrag hat natürlich nur bei den angenommenen Erträgen und Preisen Gültigkeit. Die Erträge differieren je nach Bodengüte und Jahr sehr stark, so dass auch die Relationen innerhalb der Sommerkulturen stark schwanken, aber vor allem von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein können. Von daher dient die ausgewiesene Deckungsbeitragsrechnung nur als Modellkalkulation und es sollte in jedem Betrieb selbst exakt kalkuliert werden. Dabei können sich die Relationen von der einen zur anderen Kultur auf Grund der gegebenen Ertrags- und Absatzverhältnisse mehr oder weniger stark verschieben. Bei einer rechtzeitigen Planungsmöglichkeit des Anbaus sind, wie die Tabelle 1 zeigt, überwinternde Kulturen den Sommerkulturen in jedem Fall vorzuziehen.

Wanderung auf bessere Standorte

Deckungsbeitrag-Veränderung bei Zuckerrüben zu Getreide

Die Abbildung zeigt die Quotenrente, das heißt der mögliche Mehr-Deckungsbeitrag aus dem Zuckerrübenanbau bei den angenommenen Preisen in 2005 und 2009. Die Quotenrente beträgt je nach Schlaggüte und damit verbundenem Zuckerertragspotential in 2009 aus heutiger Sicht zwischen null und 700 €/ha. Für den Einzelbetrieb bedeutet dies, dass der Anbau von Zuckerrüben auf schwächeren Schlägen unter 100 dt/ha Zuckerertragserwartung nicht stattfinden sollte und dort möglicherweise eine Rapsfruchtfolge Einzug hält.

Sollte die vorhandene betriebliche Zuckerrüben-Vertragsmenge die Anbaumöglichkeiten auf guten Schlägen übersteigen, so ist ab 2007 auch ein temporärer Quotentransfer in andere Betriebe möglich und sinnvoll. Für diese Entscheidung ist die so genannte Quotenrente ein wichtiger Parameter. Die Quotenrente ergibt sich aus der Differenz des erwarteten Zuckerrüben-Deckungsbeitrags und des erwarteten Getreide-Deckungsbeitrages.

Bei besseren Ertragserwartungen ist ein höherer Deckungsbeitragsunterschied zu erwarten, während auf schwächeren Schlägen beziehungsweise Standorten die Quotenrente gegen null tendiert. Auf den besseren Standorten dürfte eine Quotenrente von bis zu 1 €/dt Rübenertrag keine Seltenheit sein. Wie auch aus dieser Abbildung ersichtlich, ist die Höhe des Deckungsbeitrages bei Zuckerrüben stark vom Zuckerertrag abhängig. Waren in der Vergangenheit je nach Zuckerertrag noch Deckungsbeitragsschwankungen zwischen 1 500 und bis zu 3 000 € pro ha an der Tagesordnung, so wird ab 2009 der Deckungsbeitrag   um bis zu 1 200 € pro ha sinken und sich im Bereich von 600 bis 1 500 € pro ha bewegen. Auf Grund des Preisdrucks der letzten Jahre hat sich der Deckungsbeitrag beim Getreide enorm reduziert und schwankt zurzeit zwischen 350 und 600 € pro ha. Es ist jedoch davon auszugehen, dass beim Getreide, nicht zuletzt durch bessere Vermarktungsmöglichkeiten, in Zukunft etwas höhere Deckungsbeiträge zu erzielen sind, so dass die untere Ertragserwartung beim Getreideanbau der Ertragserwartung bei geringeren Zuckererträgen sehr nahe kommt. Aus der Differenz des Zuckerrüben-Deckungsbeitrags und des Getreide-Deckungsbeitrages bei entsprechendem Ertragsniveau errechnet sich die so genannte Quotenrente.

Zum Beispiel ergibt sich bei 1 400 € pro ha Deckungsbeitragserwartung bei Zuckerrüben gegenüber 750 € pro ha Deckungsbeitrag beim Getreide einen Unterschied von 650 € pro ha. Dieser Unterschied dividiert durch die erwartete Rübenmenge von beispielsweise 700 dt pro ha ergibt eine Quotenrente von 0,92 €/dt Rübenertrag.

Auf dem schwächeren Standort mit geringeren Zuckerertragserwartungen ist künftig kaum noch eine Quotenrente zu erzielen, so dass aus heutiger Sicht bei einem Transfer ab 2009, eine Leihgebühr von 0,40 bis 0,50 € pro dt Rübenvertragsmenge eine mögliche Größenordnung ist. Unter 100 dt Zuckerertragserwartung pro Hektar wird sich dann kein Zuckerrübenanbau mehr lohnen, so dass an dieser Stelle der Rapsanbau noch interessanter wird.

Damit ist aus volkswirtschaftlicher, aber auch aus einzelbetrieblicher Sicht eine Wanderung des Rübenanbaus auf die besseren Standorte sehr sinnvoll und führt zu einer nachhaltig höheren Rentabilität des Zuckerrübenanbaus. Auch dem Ziel geringerer Stückkosten und damit sich angleichender globaler Wettbewerbsfähigkeit kommt man ein Stück näher.

Alles, was in der Vergangenheit beim Zuckerrübenanbau richtig war, bleibt auch nach der Reform der Zuckermarktordnung richtig. Der Unterschied besteht allerdings darin, dass Fehler in der Vergangenheit nur Geld gekostet haben, in der Zukunft den Betrieb aber ruinieren können. Einer exakten jährlichen Anbauplanung auf Grund der vorhandenen Vertragsmenge kommt dabei eine tragende Bedeutung zu. Hierbei spielen die erwarteten Erträge auf den für das Jahr zur Verfügung stehenden Schlägen und die anvisierten Erntetermine die entscheidende Rolle. Neben diesen üblichen Erfolgsfaktoren wird die Wanderung der Zuckerrübe auf die besseren Standorte im Betrieb, aber auch in andere Betriebe und Regionen einen wesentlichen Einfluss auf die Rentabilität im Zuckerrübenanbau nehmen.