Richtsätze für die Bewertung von landwirtschaftlichen Kulturen

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Die von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen jährlich nach der Ernte erstellten Richtsätze stellen für die Praxis eine wertvolle Hilfestellung zur Regulierung von kleineren Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen dar. Nun liegt die überarbeitete Tabelle mit dem Stand September 2019 vor.

Kleine Schäden bis etwa 1 000 € an landwirtschaftlichen Kulturen infolge von Baumaßnahmen, Manövern, Verkehrsunfällen, Wildschäden und anderer Ereignissen, treten in vielenlandwirtschaftlichen Betrieben auf. Mit Hilfe der vorliegenden Richtsätze lässt sich die Schadenshöhe schnell und unbürokratisch feststellen, um zwischen den jeweils Beteiligten eine unmittelbare und hoffentlich zufrieden stellende Einigung zu erzielen.

Allerdings stoßen sie dort an ihre Grenzen, wo besondere Umstände des Einzelfalles oder auch die Größenordnung der betroffenen Fläche eine individuelle Begutachtung und Bewertung gebieten. Einzelbetriebliche und auch regionale Besonderheiten können die Richtwerte nicht berücksichtigen. In diesen Fällen sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Landwirtschaftskammer zu beauftragen.

Mehr Informationen

Eine Liste der von der Landwirtschaftskammer bestellten und vereidigten Sachverständigen gibt es hier:

Weitere Hinweise und Hilfen für die Bewertung von Aufwuchs und Aufwuchsschäden enthält die Broschüre "Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung von Schäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen und Grundstücken". Die Broschüre ist für 19,90 € beim Verband der Landwirtschaftskammern, Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin, Telefon: 030/31904-517 oder Fax 030/31904-520, zu beziehen.

Die Richtsätze stehen Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung:

Autor: Karsten Naujoks