Inventarversicherung

1. Pauschale Summenermittlung

Die Versicherer gehen zunehmend dazu über, das Inventar pauschal nach bewirtschafteter Fläche, Tierbestand, Arbeitsmaschinen zu versichern. Der Vorteil für den Landwirt bei korrekten Angaben besteht darin, dass im Schadensfall nicht überprüft wird, ob man überhaupt richtig versichert ist (Unterversicherung). Im Schadensfall wird nur noch die Höhe des Schadens festgestellt und entschädigt. Maschinen sind in der Regel zum gleitenden Neuwert versichert. Außerdem ist der Ertragsausfall Mehrkosten bis zu 12 Monaten mitversichert.

Die Bequemlichkeit der pauschalen Summenermittlung erkauft sich der Versicherungsnehmer jedoch in der Regel mit höheren Prämiensätzen. Des Weiteren passen diese vorgegebenen Versicherungssummen nicht immer. Häufig sind seitens des Versicherer mehr oder weniger hohe „Sicherheitszuschläge“ eingerechnet worden. Prüfen Sie daher, ob diese Versicherungssummen mit Ihrem tatsächlichen Inventar überhaupt übereinstimmen.

Achten Sie darauf, dass ebenfalls die Aufräumungskosten und Überspannungsschäden ausreichend versichert sind.

2. Einzelsummenermittlung

Die Zeit- und Wiederbeschaffungswerte der Versorgungseinrichtungen, Tierbestände, Ernte, Vorräte, Maschinen müssen einzelbetrieblich ermittelt werden. Die Maschinen sind in der Regel nur zum Zeitwert versichert. Eine Mehrkosten- und Ertragsausfallversicherung kann gegen Aufpreis vereinbart werden. Sowohl die Prämiensätze als auch die Versicherungssummen sind häufig niedriger und damit die Police günstiger. Das Risiko Sturm und Leitungswasser muss in der Regel nicht versichert werden. Das Inventar sollte möglichst beim Gebäudeversicherer versichert werden, um Abgrenzungen und Doppelversicherungen zu vermeiden.