Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Verträge erhalten Sie als Rentenversicherung, Bank- oder Fondssparplan oder Wohnriester. Die Riester-Rente ist wegen der staatlichen Zulagen und der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge häufig sehr interessant.

Wer kann einen Riestervertrag abschließen?

Riestern kann jeder, der verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung oder landwirtschaftliche Alterskasse einzahlt. U.a. gehören auch Beamte, Richter und Soldaten zum begünstigten Personenkreis.

Ehegatten, die nicht pflichtversichert sind, können zusammen mit ihrem Ehepartner riestern, wenn dieser Anspruch auf Förderung hat („Huckepackvertrag“).

Frühestens ab dem 62 Lebensjahr (bei Verträgen vor 2012 ab dem 60. Lebensjahr) können Sie die Rente erhalten. Eine Sonderauszahlung zum Rentenbeginn bis maximal 30 % des angesparten Kapitals ist möglich. Die Renten und Kapitalleistungen sind jedoch steuerpflichtig.

Zulagen

Ab 2008 kann der Versicherte eine Grundzulage in Höhe von 154 Euro (ab 2018 von 175€) pro Jahr und 185 Euro pro Kind beantragen. Für Kinder ab 2008 erhalten Sie 300 Euro Zulage. Landwirte oder Arbeitnehmer müssen jedoch 4 % ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens, maximal 2.100 Euro pro Jahr, inkl. der Zulagen in den Vertrag einzahlen.

Die Zulagen müssen jedes Jahr beantragt werden. Es besteht auch die Möglichkeit einen Dauerzulagenantrag zu stellen, was bei Landwirten, wegen des variierenden Einkommens, häufig nicht zu empfehlen ist.

Für wen ist die Riester-Rente besonders interessant?

Der Abschluss einer Riester-Rente ist insbesondere für den Ehegatten mit Kindern interessant, der selbst keine oder nur geringe Einkünften hat, da nur der Mindesteigenbetrag von 60 Euro pro Jahr eingezahlt werden muss und hohe Zulagen gezahlt werden. Landwirte mit einer hohen Steuerlast profitieren ebenfalls aufgrund der Absetzbarkeit der Beiträge. Riesterverträge müssen regelmäßig kontrolliert und ggf. angepasst werden. Da der Abschluss und die „Pflege“ eines Riester-Vertrages nicht immer ganz einfach ist, sollten Sie sich unbedingt von neutraler Seite beraten lassen.