Willkommen bei der Übertragungsstelle für Milchquoten NRW

Milchglas mit Börsenkursen

Übertragungen von Milchquoten werden in Deutschland seit dem 1. April 2000 durch die Milchquotenverordnung (MilchQuotV) geregelt. Mit der jüngsten Verordnungsänderung, die am 1. April 2007 in Kraft getreten ist, sollen großräumigere Regionen für die Übertragung von Referenzmengen geschaffen werden. Zu diesem Zweck werden mit der jüngsten Verordnung die bisherigen sechzehn Übertragungsbereiche der alten Bundesländer und die bisherigen fünf Übertragungsbereiche der neuen Bundesländer zu je einem Übertragungsbereich West und Ost zusammengelegt.

+++ Der Quotenpreis für den 1. April 2013: 0,01 €/kg im Übertragungsgebiet West +++

Auch 2013 führen die Übertragungsstellen drei Übertragungsstellentermine durch. Der nächste Termin ist der 1. Juli 2013.

Die Stichtage für die Abgabe der Angebote und Nachfragegebote liegen einen Monat vor den Übertragungsstellenterminen. Bis dahin müssen sie vollständig mit allen Anlagen bei der Übertragungsstelle in Bonn (siehe Kontakt) vorliegen.

Nächster Stichtag ist der 3. Juni 2013.

Die Milchquotenverordnung (MilchQuotV) kommt in ihrer jeweils gültigen Fassung zur Anwendung.