Regeln für Nachfrager

Landwirte, die Quote übernehmen möchten, nutzen den Vordruck:

Sie geben die gewünschte Menge und den Preis an, den sie dafür höchstens zu zahlen bereit sind. Die Menge bezieht sich auf den Standardfettgehalt von 4 %. Die Molkerei rechnet später auf den individuellen Referenzfettgehalt um.

Auf das Gebot wird keine Umsatzsteuer erhoben.

Nachfrager dürfen im Jahr der Übernahme und im folgenden Kalenderjahr nicht als Anbieter von Milchquote auftreten.

Als Sicherheitsleistung muss eine selbstschuldnerische und unbedingte Bankbürgschaft über die Höhe des Nachfragegebots ( = Menge x Preis ) beigefügt werden. Die Übertragungsstelle nimmt dazu die üblichen Bürgschaftsformulare der Banken entgegen. Als Gläubiger oder Empfänger der Bürgschaft ist die Übertragungsstelle für Milchquoten NRW anzugeben. Adresse unter Kontakt. Bei nicht erfolgreicher Teilnahme wird sie unmittelbar nach der Gleichgewichtspreisberechnung an den Nachfrager zurückgeschickt. Bei erfolgreicher Teilnahme erfolgt dies nach dem Zahlungseingang.

Die Adresse der Molkerei ist in jedem Fall anzugeben. Die Adresse des Hauptzollamtes müssen nur Direktvermarkter angeben.

Landwirte, die durch die geplante Quotenübernahme erst mit der Milcherzeugung überhaupt beginnen, benötigen eine Bestätigung der Landesstelle, dass die dazu notwendigen Einrichtungen vorhanden sind.