Kopfbäume in der Landschaft

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Was sind Kopfbäume?

Kopfbäume sind keine eigene Baumart, sondern eine Nutzungsform bei der die Äste und Zweige regelmäßig zurückgeschnitten werden, aber der Hauptstamm erhalten bleibt. Kopfbäume- vor allem Weiden, aber auch Eschen, Pappeln, Eichen und andere Baumarten – treiben nach dem Schnitt wieder aus und wurden früher vielfältig genutzt.


Welchen Nutzen bringen Kopfbäume?

Früher dienten Kopfbäume der Gewinnung von Brennholz, Bau- und Flechtmaterial, Viehfutter oder Stalleinstreu. Heute erfüllen sie in erster Linie ökologische und landschaftsbildprägende Funktionen. Sie bieten vielen Tieren Lebensraum, insbesondere durch ihren hohen Totholz-Anteil und die zahlreichen Hohlräume, die durch Fäulnis infolge verletzungsbedingten Pilz- oder Bakterienbefalls entstehen. So sind sie wichtiges Bruthabitat für den Steinkauz und viele andere Höhlenbrüter. Sie bieten Deckung für Säugetiere, vor allem für nachtaktive Arten wie Iltis, Steinmarder, Siebenschläfer und verschiedene Fledermausarten. Alte, dickstämmige Kopfbäume zählen zu den insektenreichsten Pflanzen Mitteleuropas und werden von zahlreichen Totholzbewohnern - darunter zum Teil seltene Käferarten - besiedelt. Die blühenden Weidenkätzchen sind für Bienen eine wichtige Nahrungsquelle im Frühjahr. Neben Tieren siedeln sich auch Pflanzen auf Kopfbäumen an, vor allem Moose und Flechten aber auch „aufsitzende Pflanzen“. Die Bedeutung von Baumbiotopen für Tiere steigt mit ihrem Alter. Als vielfältig besiedelte Kleinlebensräume können sie für die Biotopvernetzung wertvolle Trittsteinbiotope darstellen. Besondere Bedeutung haben sie als markante Kulturlandschaftselemente, die das typische Erscheinungsbild einer Landschaft prägen (siehe Niederrhein). Als individuelle Baumpersönlichkeiten stellen sie Blickfänge in der Landschaft dar.


Was ist bei der Anlage und Pflege von Kopfbäumen zu beachten?

Neuanlagen von Kopfbäumen können über Pflanzung oder bei Weiden auch durch Setzen von Stecklingen stattfinden. Hierzu werden bspw. armdick, etwa 2 m lang geschnittene Äste von bestehenden Kopfweiden in den Boden gesteckt. Nach Austrieb und Anwachsen kann bereits nach wenigen Jahren mit einem Köpfen der Äste begonnen werden. Künstliche Nisthilfen für Vögel und Insekten können den ökologischen Nutzen von Jungbäumen bereits erhöhen.

Regelmäßige Schnitt- und Pflegemaßnahmen sind nötig, um dem Verfall der Kopfbäume, bei älteren Bäumen besonders das Auseinanderbrechen von instabilen Kronen, vorzubeugen. Die Pflege von Kopfbäumen kann aufwendig und z. T. mit erheblichen Kosten verbunden sein, insbesondere wenn der Einsatz von Spezialtechnik (Hubsteiger o. ä.) erforderlich ist. Der Pflegerhythmus ist in Abhängigkeit von Baumart, örtlichen Wachstumsbedingungen und Nutzungsform unterschiedlich (von einmal jährlich bis alle 5-10 Jahre); Pflegeschnitte („Schneiteln“) haben in der Saftruhe-Periode von Oktober bis Ende Februar zu erfolgen. Auf Frostfreiheit ist zu achten. Je nach örtlichen Bedingungen kann es aus ökologischer Sicht sinnvoll sein, nicht alle Kopfbäume gleichzeitig, sondern zeitlich gestaffelt zu schneiteln. Im Hinblick auf Sägetechnik und Ausrüstung sind die geltenden Arbeitssicherheitsmaßnahmen einzuhalten und die Auflagen der jeweiligen Berufsgenossenschaft zu beachten! Kopfbäume können nach Landesnaturschutzgesetz NRW als Naturdenkmale oder Geschützte Landschaftsbestandteile einen besonderen Schutzstatus genießen.


Welche Programme gibt es, um Kopfbäume anzulegen und zu pflegen?

Die Maßnahmenumsetzung erfolgt häufig aufgrund von Eigeninitiativen ohne dass Fördergelder in Anspruch genommen werden. Die Förderung der Kopfbaumpflege kann in Landschaftsplänen verankert sein und ist damit im Rahmen der Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa) möglich. Einmalige Instandsetzungsschnitte können auch als investive Maßnahme im Rahmen der Art. 57 ELER-Richtlinie (Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes im Bereich Naturschutz) gefördert werden. Finanzielle Unterstützung der Kopfbaumpflege kann gegebenenfalls auch durch Sonderprogramme einzelner Kreise gewährt werden (Auskunft erteilen die jeweiligen Unteren Naturschutzbehörden). Für Anpflanzungen kann möglicherweise die Pflanzgutförderung des Landschaftsverbands Rheinland (kostenlose Bereitstellung von Pflanzgut) in Anspruch genommen werden. Kopfbäume sind als Landschaftselemente betriebsprämienfähig, entweder als Baumreihe mit mindestens 5 Bäumen und einer Mindestlänge von 50 Metern oder als freistehender Einzelbaum, sofern er als Naturdenkmal im Sinne des § 28 Bundesnaturschutzgesetz geschützt ist. Landschaftselemente, die an oder auf Ackerland stehen, können der 4 % Konditionalitätenbrache (GLÖZ 8) angerechnet werden.


Links zu rechtlichen und fördertechnischen Grundlagen:

Förderrichtlinien Naturschutz
recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000439

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendung zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes und zur Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten im Bereich Naturschutz
recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=7&ugl_nr=791&bes_id=33684

Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW)
recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=1120050120105539311

Pflanzgutförderung des Landschaftsverbands Rheinland (LVR)
www.lvr.de/de/nav_main/kultur/kulturlandschaft/unsere_themen/pflanzgutfoerderung_2/pflanzgutfoerderung.jsp


Ansprechpartner

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Standortentwicklung, Ländlicher Raum
Team Biodiversität
Gartenstraße 11
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Telefon: 0221 5340-335
Telefax: 0221 5340-196335
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