Lerchenfenster im Getreide

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Was sind Lerchenfenster?

Bei Lerchenfenstern handelt es sich um gezielt angelegte Fehlstellen in Getreideäckern, die während der Aussaat der Kultur durch Anheben der Sämaschine oder nachträglich durch mechanisches Freistellen wie Grubbern oder Fräsen angelegt werden.


Welchen ökologischen Vorteil bieten Lerchenfenster?

Lerchenfenster dienen als Anflugschneise und sicherer Landeplatz für Feldlerchen, die dann im umliegenden Getreide ungestört ihre Brutplätze anlegen können. Besondere Bedeutung haben sie für eine erfolgreiche Zweit- oder Drittbrut, da zu diesem späteren Zeitpunkt die Vegetation in der offenen Feldflur oft schon zu üppig für die Feldlerche ist. Auch andere Arten wie Rebhuhn, Goldammer oder Feldhase können von den Lerchenfenstern profitieren. Der ökologische Nutzen steigt bei gleichzeitigem Extensivanbau des umgebenden Getreides oder der Anlage von Blühstreifen. In benachbarten Blühflächen ist das Insektenaufkommen besonders hoch und bietet somit ausreichend Nahrung für die Aufzucht der Jungvögel. Insgesamt eine wenig aufwändige, einfach durchführbare Maßnahme.


Was ist bei der Umsetzung von Lerchenfenstern zu beachten?

Die Mindestgröße eines Lerchenfensters sollte 20 m² betragen. Empfohlen wird eine Dichte von 2 bis 10 Fenstern pro Hektar. Mindestabstände zu Ortschaften, Straßen, Baumbeständen oder Fahrgassen sind einzuhalten. Die Maßnahme ist nur im Getreide sinnvoll – nicht jedoch in der Wintergerste, da hier zum Erntezeitpunkt die Brut häufig noch nicht beendet ist. Lerchenfenster müssen vom Pflanzschutzmittel- und Düngereinsatz nicht zwingend ausgenommen werden, auf das Striegeln sollte aber in der Nähe der Fenster möglichst verzichtet werden, da sich die Gelege meist nicht auf den Fenstern selbst, sondern im angrenzenden Getreide befinden.


Welche Programme gibt es, um Feldlerchenfenster anzulegen?

Die Maßnahme wird in NRW nicht gesondert gefördert, der entstehende Ertragsausfall beläuft sich lediglich auf wenige Euro pro Fenster. Die Maßnahme hat keinen Einfluss auf die Gewährung der Betriebsprämie. Lerchenfenster sind im Flächenantrag nicht gesondert auszuweisen.


Ansprechpartner

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Standortentwicklung, Ländlicher Raum
Team Biodiversität
Gartenstraße 11
50765 Köln
Telefon: 0221 5340-335
Telefax: 0221 5340-196335
E-Mail: biodiversitaet@lwk.nrw.de

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