Kompensation von Eingriffen

Durch den Braunkohletagebau Hambach ist die Bechsteinfledermaus besonders betroffen, sodass für sie unter Einbezug landwirtschaftlicher Fläche ein neuer Lebensraum geschaffen werden muss. Foto: Marco König, piclease
Bei Eingriffen mit nachteiligen Wirkungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild sieht das Naturschutzrecht eine Kompensation durch geeignete Maßnahmen vor. Für die Landwirtschaft ergibt sich daraus ein zweifacher Flächenentzug: einerseits für den Eingriff selbst und andererseits für die dadurch ausgelösten Kompensationsmaßnahmen. Mit dem Entzug landwirtschaftlicher Produktionsflächen geht der Verlust von Einkommenspotenzialen einher.
Zahlreiche praktische Beispiele zeigen Möglichkeiten auf, wie sich Kompensationsverpflichtungen erfüllen lassen und zugleich landwirtschaftliche Einkommenspotenziale erhalten bleiben.
- Artenschutzkonzept Bechsteinfledermaus
- Nachhaltiges Flächensparen und Optimierung der Naturschutzkompensation
- Berücksichtigung agrarstruktureller Belange und besonders geeigneter Böden
Die Arbeiten wurden teilweise finanziert durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Landesinitiative des Landes NRW.