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Gemüsebau

Salatkopf

Unser Service für Sie

Aktuelle Informationen

Kurzfristig erteilbare Genehmigungen im Einzelfall nach § 18b Pflanzenschutzgesetz

Die in NRW möglichen 18b-Genehmigungen sind in Kulturdateien eingearbeitet, die Sie über die Internet-Plattform www.isip.de einsehen können.

Informationen zur Internet-Plattform ISIP

In ISIP finden Sie Pflanzenschutz-Gemüsedateien, in denen alle zugelassenen und nach §18a- bzw. §18b-genehmigten Pflanzenschutzmittel für die wichtigsten Gemüsekulturen aufgeführt sind.

Diese Plattform ist jedoch nur einem bestimmten Nutzerkreis zugänglich. Sie kann von allen Betrieben, die einen Beratervertrag mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen haben, kostenlos genutzt werden. Ein Kennwort können Sie beim Pflanzenschutzdienst beantragen. Auch durch den Bezug der Pflanzenschutzhinweise können Sie Zugang zu den Pflanzenschutzdateien in ISIP erhalten.

Pflanzenschutzhinweise als Fax oder E-Mail

Wir erstellen für den Praktiker spezielle Pflanzenschutzhinweise mit Informationen über Pflanzenerkrankungen und Gegenmaßnahmen. Hier finden Sie einen Pflanzenschutz-Infodienst als Beispiel sowie eine Jahresübersicht der bisher in diesem Jahr erschienenen Hinweise. Bei Interesse können Sie den Pflanzenschutz-Infodienst über ein Formular bestellen.

Pflanzenschutzthemen der letzten Monate

Ansprechpartner