Ziel pflanzengesundheitlicher Maßnahmen ist es, die Ein- und Verschleppung von Schadorganismen von Pflanzen soweit als möglich zu verhindern (Pflanzenquarantäne) und die Gesundheit von Pflanzgut sicherzustellen (pflanzengesundheitliche Qualität). Dieses sichert die nachhaltige Pflanzenproduktion, schützt Pflanzen in ihren Lebensräumen und damit die Umwelt und den Verbraucher.
Überwachung der Pflanzenbestände auf das Auftreten von meldepflichtigen Schadorganismen, z.B. Feuerbrand, Kartoffelringfäule und Scharkavirus nach § 34 Pflanzenschutzgesetz
Anträge unter:
Für Quarantäne-Schaderreger und für Substrate und andere Materialien mit Ursprung in einem Drittland, die einem Einfuhrverbot unterliegen
Überwachung von Vermehrungsbeständen über die Voraussetzungen für den Handel im EU-Binnenmarkt (Pflanzenpass / Zertifizierung). Registrierung von Betrieben zum Zweck des Handels im EU-Binnenmarkt sowie für die Genehmigung zum Umgang mit dem Pflanzenpass.