Sachkunde im Pflanzenschutz

Schloss an einem Schrank mit Pflanzenschutzmitteln

Neue Pflanzenschutz-Sachkundenachweise und anerkannte Fortbildungen

Im neuen Pflanzenschutzgesetz vom Februar 2012 wurden neue Anforderungen aus dem EU-Recht umgesetzt. Hierzu gehören der neue einheitliche Nachweis über die Pflanzenschutzsachkunde, in Deutschland eine Chipkarte, und die Pflicht für Sachkundige, sich regelmäßig innerhalb von Dreijahreszeiträumen auf einer anerkannten Fortbildung über die Entwicklung im Pflanzenschutz fortzubilden.

Diese beiden Bereiche werden in der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) näher geregelt. Da diese Verordnung voraussichtlich nicht vor Juli 2013 in Kraft treten wird, fehlt bisher noch die Rechtsgrundlage, um auf Antrag neue Sachkundenachweise ausstellen oder um Fortbildungsveranstaltungen anerkennen zu können.


Neuerwerb der Pflanzenschutz-Sachkunde

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