Amtliche Geräteprüfung
Pflanzenschutzmittel dürfen nur sachgerecht mit den entsprechenden Geräten ausgebracht werden. Pflanzenschutzgeräte müssen so beschaffen sein, dass ihre bestimmungsgemäße und sachgerechte Verwendung beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf Grundwasser sowie keine sonstigen schädlichen Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt hat, die nach dem Stande der Technik vermeidbar sind. So der Paragraph 24 des Pflanzenschutzgesetzes. Der Hersteller, Vertriebsunternehmer oder Einführer von neuen Pflanzenschutzgerätetypen muss die Einhaltung dieser Anforderungen durch Abgabe einer Erklärung, der entsprechend detaillierte Unterlagen beizufügen sind, bestätigen. Im Julius Kühn Institut (JKI) führt und veröffentlicht die Fachgruppe Anwendungstechnik die so genannte Pflanzenschutzgeräteliste, in der nur die Pflanzenschutzgeräte geführt werden, die diese Anforderungen erfüllen.
Darüber hinaus gibt es noch eine freiwillige Prüfung, wobei die Geräte oder nur die Düsen anerkannt werden. (Quelle: www.jki.bund.de)
Der Pflanzenschutzdienst beteiligt sich als anerkannte Prüfstelle an diesen Anerkennungsprüfungen. Besonders im Bereich der Düsen sollen bei diesen Prüfungen auch die Praxistauglichkeit inklusive der biologischen Wirkung neuer Düsentypen nachgewiesen werden.