Eigenverbrauch und Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen

Bereits 2012 sind die EEG-Vergütungssätze für Strom aus Photovoltaikanlagen unter die durchschnittlichen Bezugsstromkosten gesunken. Seitdem gibt es somit einen wirtschaftlichen Vorteil für den Eigenverbrauch des mit der eigenen Photovoltaikanlage erzeugten Stroms. Durch die Einführung des EEG 2014 und des EEG 2017 sind die Vergütungssätze weiter gesunken und liegen Stand März 2020 bei unter 10 ct/kWh. Der Eigenstromverbrauch ist somit bei steigenden Strompreisen so attraktiv wie nie zuvor. In der nachfolgenden Abbildung sind die Entwicklung der EEG-Vergütung und der Bezugsstromkosten bis 2020 grafisch dargestellt.

EEG-Vergütung und Strompreis

Entwicklung des Strompreises für Haushaltskunden und der EEG-Vergütung für Anlagen bis 10 kWp im Zeitraum 2004 bis 2020

Durch stark gesunkene Anlagenpreise und daraus resultierende Stromgestehungskosten von weniger als 7 ct/kWh sind die PV-Anlagen für den Eigenverbrauch sehr attraktiv.

Mit in Kraft treten des EEG 2014 wurde auch eine auf 40 % reduzierte EEG-Umlage für den von der PV-Anlage bereit gestellten und selbst verbrauchten Strom fällig. Bei einer EEG-Umlage von aktuell 6,756 ct/kWh entspricht dies ca. 2,7 ct/kWh. Die Reduzierung der EEG-Umlage ist allerdings nur möglich, wenn der Erzeuger und der Letztverbraucher des Stroms zu 100 % personenidentisch sind. Sonst handelt es sich um eine Direktbelieferung, die mit 100 % der EEG-Umlage zu belegen ist. Bei den oft auf landwirtschaftlichen Betrieben anzutreffenden Situationen mit mehreren Unternehmungen (Biogas GmbH & Co. KG, Schweinemast GbR, Futtermittel KG etc.) könnte nur ein Betrieb mit dem erzeugten Strom selbstversorgt werden. Bei der Belieferung der anderen Unternehmungen handelt es sich dann um eine Direktbelieferung mit einer EEG-Umlage von 100 %. Kleinanlagen mit einer Leistung von weniger als 10 kWp besitzen grundsätzlich eine Umlagebefreiung für die ersten 10.000 kWh im Jahr. Praktisch bedeutet dies für Anlagen in NRW, dass diese PV-Kleinanlagen von der Umlage befreit sind, da in Nordrhein-Westfalen keine so hohen Erträge zu erwarten sind.

Für die Bestimmung der Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen ist die Ermittlung des Eigenverbrauchsanteils entscheidend. Dieser lässt sich anhand des Lastganges (jährlicher ¼-h Stromverbrauch des landwirtschaftlichen Betriebes) und der Erzeugungskurve der PV-Anlage abschätzen. Eine Abgleichung der Jahresverbrauchssumme mit der Jahreserzeugungssumme reicht zur Bestimmung des Eigenverbrauchanteils nicht aus, da in den Verbrauchsstunden die Sonne nicht zwingend ausreichend zur vollen Deckung des Strombedarfs scheint und in den Stunden der maximalen Stromerzeugung nicht zwingend der ganze Strom abgenommen werden kann. Von Anlagenanbietern wird dieser Eigenverbrauchsanteil oftmals etwas grob abgeschätzt. Empfehlenswert ist es daher, diesen durch einen neutralen Fachberater nachrechnen zu lassen. Eine Überschätzung des Eigenverbrauchsanteils in der Angebotsphase kann die Wirtschaftlichkeitsberechnung einer Anlage deutlich zum Positiven beeinflussen, während der Ertrag in der Realität deutlich geringer ausfallen und dadurch die Anlage in die Unwirtschaftlichkeit rutschen kann. Basis für eine optimale Wirtschaftlichkeit ist somit eine auf den Stromverbrauch angepasste PV-Anlage.

Autor: Nils Seidel