Am 18. Juni wird die Tierseuchenkasse ihre Beitragsbescheide für das Jahr 2010 versenden. Die Tierseuchenkasse ist eine Solidargemeinschaft aller Tierbesitzer und erhebt von diesen Beiträge, um Entschädigungen und Beihilfen gewähren sowie Rücklagen bilden zu können.
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Ab dem 1.1.2011 müssen nach der BVD Bundesverordnung alle neugeborenen Kälber und alle zu verbringenden Rinder auf BVD untersucht werden. Die ab dem 1.10.2009 in NRW gültigen neuen BVD-Leitlinien ermöglichen nach einem zwölfmonatigen Beobachtungszeitraum den Betrieben, bereits zum 1.1.2011 den Status „unverdächtig“ zu erlangen. Rinderhaltern wird empfohlen, sich möglichst frühzeitig, spätestens aber bis zum 01.04.2010 den BVD-Leitlinien über ihr zuständiges Veterinäramt anzuschließen. Andernfalls sind die Kosten für die Untersuchung sowie die Gewebeohrmarken vom Landwirt selbst zu finanzieren.
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Das Hygieneprogramm Nordrhein-Westfalen zur Bekämpfung von Salmonellen in Betrieben mit Legehennen ist verlängert worden. Im Falle positiver Salmonellenbefunde kann über die Tierseuchenkasse eine Beihilfe beantragt werden.
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Um die Bekämpfungsmaßnahmen gegen das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV 1) und die Bovine Virus Diarrhoe (BVD) beim Rind gezielt zu unterstützen, hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen Beihilfen beschlossen.
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NRW Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg hat gemeinsam mit der nordrhein-westfälischen Jägerschaft ein umfangreiches Maßnahmenpaket gegen die Wildschweinepest vereinbart. Mit den Jägern wurde eine intensive, landesweite Bejagung von Schwarzwild verabredet, um möglichst zu verhindern, dass das Infektionsgeschehen auf die Hausschweine überspringt.
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