Aktuelles
Neuer Virusfund bei Rindern („Schmallenberg Virus“)
In der Fachpresse wird seit einiger Zeit über den Nachweis eines neuen Virustyp bei Rindern, dem sogenannten Schmallenberg Virus, berichtet. In der Tierseuchenkasse sind Fragen aufgetreten, ob betroffene Betriebe entschädigt werden können oder ob hier Beihilfen zur Minderung der wirtschaftlichen Verluste möglich wären.
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Tierseuchenkasse aktuell: Jetzt Tierbestände melden!
Zum Jahresende erhalten alle der Tierseuchenkasse bekannten Tierbesitzer den Meldebogen für die Tierzahlmeldung 2012. Jeder Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Gehegewild, Geflügel und Bienen ist verpflichtet, seinen Tierbestand schriftlich der Tierseuchenkasse zu melden. Da grundsätzlich alle Tierarten für Tierseuchen empfänglich sind, ist es unerheblich, zu welchem Zweck die Tiere gehalten werden (gewerbliche Tierhaltung, landwirtschaftliche Nutztierhaltung oder Hobbyhaltung). Die Tierzahlmeldung kann mittels des zugesandten Meldebogens oder auch per Internet erfolgen.
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Meldung zur Tierseuchenkasse: Erläuterungen für Geflügelhalter
Für das Jahr 2012 ist bei Geflügel der Jahreshöchstbesatz anzugeben, das heißt, die Tierzahl, die maximal in der jeweiligen Geflügelart während des Jahres gehalten werden soll.
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Beihilfen für tierärztliche Beihilfen
Im Zuge der Haushaltsüberprüfung und Qualitätssicherung für die Beihilfeleistungen der Tierseuchenkasse ist eine Anpassung der Frist zur Einreichung des Beihilfeantrages erforderlich. Die bisherige Frist für die Abgabe des Antrages betrug in Anlehnung an das Bürgerliche Gesetzbuch drei Jahre. Diese Frist wird ab dem 01.01.2012 auf ein Jahr verkürzt.
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