Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen
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Beiträge zur Tierseuchenkasse

Die Durchführungsverordnung zum Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Beitragserhebung. Sie wird jährlich im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Für jede Tierart gibt es eine eigene "Kasse", so dass die für eine Tierart eingezahlten Beiträge auch nur dieser Tierart zu Gute kommen.