Beihilferichtlinien für Bienen

VI. Bösartige Faulbrut

1. Beihilfe zu den Kosten der Untersuchungen von Futterkranzproben an den Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V. und an den Imkerverband Rheinland e.V..

Höhe der Beihilfe

  • 18 € je Probe, max. 25.000 €

2. Beihilfe zu den Kosten des Einsatzes des Bienengesundheitsmobils der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sowie des Bienengesundheitsmobils des Siegerlandes.

Höhe der Beihilfe

  • Tatsächliche Kosten