Nach der Viehverkehrsverordnung (VVVO) vom 18.04.2000 (letzte Änderung vom 3.11.2004 BGBL.I, Seite 2724) sind Betriebe, in denen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Einhufer oder Kameliden gehalten werden von der zuständigen Behörde unter Erteilung einer 15-stelligen Registriernummer in einem Register zu erfassen. Ebenfalls mit Registriernummern zu erfassen sind alle Sammelstellen, Viehhandelsbetriebe, Transportunternehmen (Schweine), Schlachtbetriebe, Zerlegebetriebe und Etikettierbetriebe. Zuständige Behörden nach § 24 b VVVO sind die Veterinärämter. Um eine einheitliche Vergabe der Betriebsregistriernummern zu gewährleisten werden diese zentral von der Tierseuchenkasse vergeben.
Nach Vorgabe des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) erhalten tierhaltende und nichttierhaltende landwirtschaftlicheBetriebe eine Registriernummer, ebenso wie Veterinärämter, Landesbehörden und Organisationen mit landwirtschaftlichem und verbraucherschutzrelevantem Hintergrund.
Die Übergabe dieser Betriebsdaten von den Veterinärämtern an die Registriernummerndatenbank wird künftig auf elektronischem Wege erfolgen. Auskünfte werden die Veterinärämter online einholen können.
276 05 766 044 9999
276 = Deutschland - Ersatz für DE
05 = Bundesland - hier NRW
766 = Regierungsbezirk (7) - hier Detmold und Kreis (66)
- hier Lippe
044 = Gemeinde, Stadt - hier Stadt Lemgo
9999 = Kennnummer des Betriebes