




Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und unterliegt strengen Vorschriften und Qualitätsanforderungen, die in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) geregelt sind und durch die jeweiligen Gesundheitsämter der Kreise überwacht werden.
Ziel ist es, eine einwandfreie Trinkwasserqualität sicherzustellen. Dadurch sollen gesundheitliche Beeinträchtigungen durch mikrobiologische oder chemische Verunreinigungen des Trinkwassers vermieden werden.
Neben den öffentlichen Wasserversorgern müssen auch Eigenversorger, das heißt Haushalte, die nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen sind, sondern ihr Wasser aus eigenen Quellen oder Brunnen beziehen, bestimmte Betreiberpflichten einhalten. Dazu gehört, dass das Wasser in festgesetzten Abständen untersucht wird und die Untersuchungsergebnisse dem zuständigen Gesundheitsamt zur Prüfung und Bewertung vorgelegt werden.
Die LUFA NRW unterstützt Sie dabei, Ihren gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten nachzukommen. Wir untersuchen Ihr Wasser auf mikrobiologische oder chemische Verunreinigungen und beraten Sie gerne, wenn Sie die Qualität Ihres Trinkwassers verbessern möchten.
Den exakten Untersuchungsumfang legt das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung fest.
Um aussagekräftige und vergleichbare Untersuchungsergebnisse zu erhalten, muss die Wasserprobe nach einem standardisierten Verfahren entnommen werden. Dazu kommt ein geschulter Probenehmer der LUFA NRW nach telefonischer Absprache zu Ihnen ins Haus.
Hier können Sie uns schnell und einfach einen Untersuchungsauftrag erteilen:
Haben Sie Fragen zu einer Untersuchung? Möchten Sie einen Untersuchungsauftrag erteilen? Bitte wenden Sie sich an:
LUFA NRW
Auftragsannahme / Beratung
Nevinghoff 40, 48147 Münster
Telefon (0251) 2376-595
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