Quartäre Ammoniumverbindungen (QAV) in Lebensmitteln

Die LUFA NRW bietet die Untersuchung auf QAV an und erweitert damit ihr umfangreiches Spektrum an Rückstandsanalytik im Bereich Obst und Gemüse.

Bei Obst- und Gemüseerzeugnissen verschiedener Herkunftsländer wurden Rückstände von den Wirkstoffen Benzalkoniumchlorid (BAC) und Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) festgestellt. Diese Stoffe gehören zu der Gruppe der quartären Ammoniumverbindungen (QAV). Diese Verbindungen sind kationische Tenside, die z.B. oft in Reinigungs- und Desinfektionsmitteln enthalten sind, aber auch als Begleitstoffe in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden.

Am 18.07.2012 hat die QS-Fachgesellschaft auf Ihrer Internetplattform einen Anwendungsstopp und Rückruf des Pflanzenhilfsmittels B-End, welches in Erdbeeren, im Weinbau und in verschiedenen Gemüsekulturen im bio- und konventionellen Anbau eingesetzt wird, veröffentlicht:

Der Hersteller Bio Intrachem selber hatte dies veranlasst. In dem Produkt wurden erhöhte Gehalte an BAC festgestellt.

DDAC wird auch über Pflanzenstärkungsmittel in Verkehr gebracht. So wurde ein Anwendungsstop für VI-Care empfohlen, da in dem Mittel Verunreinigungen von DDAC nachgewiesen wurden.

Außerhalb der EU ist DDAC zugelassen als bakterizides und fungizides Vor- oder Nacherntebehandlungsmittel.

Der Wirkstoff DDAC unterliegt darüber hinaus auch den Vorgaben der VO 396/2005. Ursprünglich galt für DDAC eine Rückstandshöchstmenge von 0,01 mg/kg. Diese wurde am 13.07.2012 auf einer Sitzung in Brüssel durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) der Ausschuss des Standing Committee of the Food Chain and Animal Health hoch gesetzt und ein vorläufiger Rückstandshöchstgehalt von 0,5 mg/kg für DDAC festgelegt. Lebensmittel mit einem Gehalt über 0,5 mg/kg DDAC gelten somit als nicht verkehrsfähig. Für den Wirkstoff BAC bleibt jedoch der Rückstandshöchstgehalt von 0,01 mg/kg bestehen.

Quartäre Ammoniumverbindungen können nur über eine Einzelmethode (LC-MS/MS) erfasst werden. Die LUFA NRW führt diese Untersuchung ab sofort durch.