Anlage von Bejagungsschneisen und Biodiversitätsstreifen, Ausnahmegenehmigungsverfahren Brache

Um Schwarzwildbestände besser regulieren zu können, ist die Anlage von Bejagungsschneisen aus förderrechtlicher Sicht erleichtert worden. Dieses gilt auch für die Anlage von Biodiversitätsstreifen. Diese Schneisen müssen nicht als gesonderte Fläche im Rahmen der Antragstellung im Flächenverzeichnis aufgeführt werden. Jedoch muss der zuständigen Kreisstelle eine Mitteilung über die betreffenden Flächen, auf denen diese Streifen und Teilflächen angelegt wurden, gemacht werden.

Ausnahmegenehmigungsverfahren Brache

Die Aussaat auf Uferrand- und Erosionsschutzstreifen sowie brachliegenden Ackerflächen, Feldrändern, Pufferstreifen oder Hektarstreifen am Waldrand (auch solche, die als ökologische Vorrangflächen oder im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen beantragt werden) muss bis zum 1. April erfolgen. Aufgrund der diesjährigen ungünstigen Frühjahreswitterung kann eine witterungsbedingte Verschiebung nach dem 1. April 2018 in Ausnahmefällen genehmigt werden. Von den Antragsstellern ist hierzu das Formular „Genehmigung Brache 2018 - Antragsformular“ für eine verspätete Aussaat vom 1. April bis 15. Mai auszufüllen und zusammen mit der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde bei der zuständigen Kreisstelle einzureichen. Die Kreisstellen können dann eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilen.

Die drei Formulare finden Sie hier: