Sperrfristverschiebung 2019 / 2020
In diesem Jahr können Anträge auf Sperrfristverschiebung für das Gebiet der Kreisstellen Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis und Mettmann gestellt werden.
Die Antragsfrist endet am 25. Oktober 2019
Für die Bearbeitung des Antrages auf Sperrfristverschiebung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 64 € erhoben.