NRW-Schaftage mit Hütehunden

Landschafrasse "Bentheimer Landschaf"
Landschafrasse "Bentheimer Landschaf"

Höhepunkt für die nordrhein-westfälischen Schäfer sind die NRW-Schaftage, die am Mittwoch und Donnerstag, 23. und 24. August, im Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen im Kreis Soest stattfinden. Mit Verkaufs- und Informationsständen, verschiedenen Wettbewerben sowie einem umfangreichen Angebot an Zuchtschafen wird Schafhaltern ein interessantes Programm angeboten.

Die Schaftage werden bereits am Dienstag, 22. August, um 15 Uhr mit der Körung der Böcke der Rassen Texel, Dorper und Ostfriesisches Milchschaf eingeläutet. Der Mittwoch beginnt um 8.30 Uhr mit der Prämierung der Rassen Ostfriesisches Milchschaf, Texel und Dorper. Die Auktion ist am selben Tag um 14 Uhr vorgesehen. Der Donnerstag startet nach dem Auftrieb von 7 bis 8 Uhr mit der Körung und Prämierung aller anderen in NRW gezüchteten Rassen. Daran schließt sich der Verkauf von Zuchtschafen der Wirtschaftsrassen an. Die Auktion der Fleischschafrassen um 15 Uhr findet nur dann statt, wenn genügend Zuchtschafe der Rassen gemeldet werden. An beiden Tagen werden Fachausstellungen rund um Schafe veranstaltet, ergänzt durch ein bunt gemischtes Programm.

Darüber hinaus sind weitere Veranstaltungen, wie Vorträge, Demonstrationen und Wettbewerbe geplant. Schafhalter haben an beiden Tagen die Möglichkeit, kleine Mengen weißer Wolle abzugeben. Abgerundet wird die Veranstaltung durch den Wettbewerb im Hüten mit Koppelgebrauchshunden, bei dem der Landesmeister ermittelt wird.

Anmeldungen zu den Wettbewerben nimmt die Geschäftsstelle des Schafzuchtverbandes entgegen, Telefon: 02945 / 989-450. Weitere Informationen gibt es unter

www.schafzucht-nrw.de

einschließlich der Kataloge zum kostenlosen Herunterladen. Gegen eine Schutzgebühr von 3 Euro zuzüglich Versandkosten können die Kataloge auch über die Geschäftsstelle des Schafzuchtverbandes bestellt werden.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 10.08.2017