Kräftiger Rückschnitt sorgt für intensive Blüte

Rückschnitt bei Rosen
Rückschnitt bei Rosen

Nachdem der Frühling vor der Tür steht, wäre jetzt im März noch die letzte Möglichkeit zu einem Rückschnitt von Obstgehölzen, Rosen und Sträuchern. Sträucher, die im Vorjahr stark wuchsen, sollten mit einer scharfen, sauberen Gehölzschere oder mit einem Astkneifer beschnitten werden, teilt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit. Aber Vorsicht: Bei Frost unter minus fünf Grad darf keine Schere angesetzt werden.

Beim Schnitt ist darauf zu achten, dass die Sträucher die natürliche Form behalten. Trockene, gebrochene und sich reibende Zweige müssen entfernt werden. Gehölze, die zu eng stehen, können jetzt verpflanzt werden, um ihnen einen angepassten Standraum zu bieten. Ein kräftiger Rückschnitt von Sträuchern ist die Garantie für intensives Wachstum und Blühfreudigkeit.

Beim Schneiden eines Blütenstrauches ist auf den Blühzeitpunkt zu achten. Frühlingsblüher wie Forsythie, Zierjohannisbeere, Flieder und viele andere haben schon im Spätsommer und Herbst die Blütenknospen angelegt. Deshalb dürfen diese Pflanzen nur kurz nach der jeweiligen Blüte beschnitten werden. Im Sommer blühende Gehölze wie Rosen, Sommerflieder, Sommerheide oder Strauchspiere benötigen jetzt, vor dem Austrieb, einen besonders kräftigen Rückschnitt.

Bei Obstgehölzen ist darauf zu achten, Jungbäume in Form zu bringen und zwar so, dass ein pyramidenförmiger Baum entsteht und vier bis fünf Tragäste rund um die Leitastverlängerung entstehen. Bei Bäumen im Ertrag ist für ausreichende Durchlüftung der Kronen zu sorgen und abgetragenes Fruchtholz zu entfernen.

Bei allen Gehölzen außerhalb der Wohnbebauung ist Vorsicht geboten: Gehölze in der freien Landschaft dürfen seit dem 1. März nicht mehr bearbeitet werden. Dazu zählen auch Röhrichte, Hecken und alle übrigen Gehölzformen. Wichtig: Etwa von Mitte März an nisten die ersten Vögel. Darauf ist bei einem eventuellen Rückschnitt von Hecken und Sträuchern dringend zu achten.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 17.03.2004