20 geprüfte Natur- und Landschaftspfleger

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20 erfolgreiche Teilnehmer des Lehrgangs zum Geprüften Natur- und Landschaftspfleger haben jetzt im Dezember ihre Urkunden im Landwirtschaftszentrum Haus Düsse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen im Kreis Soest erhalten. Die Aufgaben der geprüften Natur- und Landschaftspfleger/innen liegen zum einen in der praktischen Naturschutzarbeit, zum anderen sollen sie nach internationalem Vorbild in Großschutzgebieten Besucher betreuen sowie Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit leisten.

Es war bereits der vierte Lehrgang, den die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und die Natur- und Umweltschutz-Akademie Nordrhein-Westfalen (NUA) gemeinsam anboten. Die Teilnehmer müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt, Forstwirt, Gärtner, Tierwirt, Revierjäger oder Wasserbauer nachweisen sowie eine Berufspraxis von mindestens drei Jahren in diesen Berufen haben.

Einige der 15 ausgebildeten Forstwirte, die in diesem Jahr an der Fortbildung teilnahmen, arbeiten bei der Landesforstverwaltung und sind bereits beim Nationalpark Eifel oder als Ranger auf dem Rothaarsteig unterwegs. Für die anderen Lehrgangsabsolventen, darunter auch fünf Gärtnerinnen und Gärtner, bestehen, sofern sie noch keine Anstellung haben, berufliche Einsatzmöglichkeiten bei Naturschutzbehörden, Städten und Gemeinden, Biologischen Stationen sowie in Naturparks, bei Wasser- und Bodenverbänden, Landschaftspflegeverbänden, Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus sowie als Selbständige, die im Werkvertrag Naturschutzflächen betreuen.

Der Lehrgang dauert vier Monate und umfasst 640 Unterrichtsstunden, in denen die vier Themenblöcke: Grundlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Informationstätigkeit und Besucherbetreuung, praktische Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Wirtschaft, Recht und Soziales vermittelt werden. Die Lehrgangsteilnehmer wurden zu allen vier Themenbereichen praktisch, schriftlich und mündlich geprüft.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2004