Kleiner Waldknigge zum Osterspaziergang

Wald im Frühling

Die bevorstehenden Osterfesttage und der Beginn des Frühlings sollten dazu ermuntern, sich wieder an der frischen Luft zu bewegen. Der Osterspaziergang könnte für die Erholungssuchenden einmal wieder in das Waldgebiet der heimischen Umgebung führen, empfiehlt die Höhere Forstbehörde der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Überall kann der Spaziergänger jetzt die sich entfaltende Vegetation beobachten und sich am vielfältigen Gesang der heimischen Vögel erfreuen.

Einige Verhaltensregeln sollten die Spaziergänger, Läufer, Radfahrer und Reiter aber beachten und dabei auf Tiere und Pflanzen in Feld und Wald Rücksicht nehmen. In der Tierwelt ist das Frühjahr Aufzuchtzeit. Jetzt sind Tiere besonders empfindlich gegen Störungen. Verantwortungsbewusste Waldbesucher bleiben daher auf den Wegen. Zum Schutz der Tiere gehört auch, dass im Wald kein übermäßiger Lärm gemacht wird. Die eigenen Abfälle hinterlassen die Erholungssuchenden nicht im Wald, sondern nehmen sie wieder mit nach Hause. Rauchen und Feueranzünden kann im Wald zu katastrophalen Folgen führen und ist vom 1. März bis 31. Oktober verboten.

Der Naturfreund verzichtet auch darauf, wildlebende Pflanzen zu sammeln, obwohl geringe Mengen nicht besonders geschützter Arten für den eigenen Gebrauch gestattet sind. Schmuckreisig von Bäumen, Sträuchern oder Hecken unbefugt zu entnehmen, fällt auch unter die Verbote, die zum Schutz der Natur erlassen wurden. Wenn dem Wald das gelassen wird, was ihm gehört, gibt der Wald dem Menschen auch das, was der Mensch braucht - vor allen Dingen Ruhe und Erholung.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 22.03.2005