Der Winter hinterlässt seine Spuren

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Sobald das Wetter wärmer wird und der Boden abgetrocknet ist, beginnt für die Gärtner die Saison. Bei Stauden und Gehölzen, die im vergangenen Herbst gepflanzt wurden, sollte unbedingt kontrolliert werden, ob es Frostschäden gibt, teilt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit. Meist verliert der Wurzelballen den Anschluss an die wasserführenden Bodenschichten. Ein kräftiges Andrücken der Pflanze ermöglicht ein Durchwurzeln und ist damit die beste Voraussetzung für eine gute Entwicklung.

Alle Beete und sonstigen Pflanzflächen werden oberflächlich mit der Harke oder dem Dreizack bearbeitet. Der Boden verdunstet weniger Wasser, wenn die Krume umgebrochen wird. Einen zusätzlichen Verdunstungsschutz, einen Schutz gegen zu starke Austrocknung und eine das oberflächennahe Bodenleben fördernde Wirkung wird erreicht, indem der Boden mit einer Mulchschicht bedeckt wird. Geeignete Materialien sind Rindenmulch, guter Kompost, angewelkter Rasenschnitt oder auch gehäckseltes Stroh. Neu gepflanzte Gehölze und Stauden, die in den vergangenen Wochen ausgesetzt wurden, sollten bei ausbleibenden Niederschlägen bewässert werden, damit die Pflanzen zügig an- und weiterwachsen.

Der Monat April ist gut geeignet, üppig wachsendes Efeu zurückzuschneiden. Auch alte Pflanzen treiben nach einem starken Rückschnitt wieder aus. Aber Vorsicht, bevor die Pflanzen radikal beschnitten werden, sollte zunächst darauf geachtet werden, ob nicht Vögel die im Schutz des Hauses wachsenden Pflanzen als Nistplatz nutzen. Der dann mäßige Schnitt sollte auf die Sommermonate verschoben werden.

Empfehlenswert ist es, jetzt eine Bodenprobe zu entnehmen und sie vom Untersuchungszentrum NRW -LUFA- der Landwirtschaftskammer untersuchen zu lassen. Mit solch einem Ergebnis kann viel gezielter und bedarfsgerechter gearbeitet werden. Nach den niederschlagsreichen Wintermonaten können vor allem Kali, Magnesium und Kalk fehlen. Informationen zur Bodenuntersuchung finden Sie hier:

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 30.03.2005