Güllebehälter richtig abdecken - Baulehrschau in Düsse

Zur Minderung von Geruchs- und Schadstoffemissionen sollte Gülle in geschlossenen Behältern gelagert werden, das fordert die TA-Luft seit Juli 2002 vor. Als Alternative dazu kommen geeignete Abdeckungen in Frage, die Emissionen um mindestens 80 % reduzieren. Bei Rindergülle wird davon ausgegangen, dass durch die Bildung einer Schwimmdecke eine Abdichtung der Oberfläche erreicht wird, die den Forderungen der TA-Luft entspricht. Derzeit sind aber Schweinehalter gefordert, für eine entsprechende Abdeckung Sorge zu tragen. Bei Neubaumaßnahmen in NRW wird die Behälterabdeckung von den Genehmigungsbehörden grundsätzlich gefordert, zunehmend wird dies auch bei der Nachgenehmigung von Anlagen oder Anlagenteilen relevant. Um Landwirten entsprechende Abdeckungsmöglichkeiten aufzuzeigen, veranstaltet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen am Donnerstag, dem 9. Juni von 10.00 bis 16.30 Uhr im Landwirtschaftszentrum Haus Düsse im Kreis Soest einen Baulehrschau-Tag.

Neben praktischen Vorführungen stellen verschiedene Firmen ihre Produkte vor. Abgerundet wird die Veranstaltung durch Vorträge. So geht es unter anderem um rechtliche Grundlagen und derzeitige Auslegung von Güllebehälterabdeckungen, Kostenvergleiche verschiedener Abdeckungsvarianten und um Zusatzkosten bei der Schweinehaltung.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 01.06.2005