Grüner Sachverstand

Sachverständiger auf dem Feld

Streitigkeiten oder Prozesse können oft nicht ohne das Gutachten eines Sachverständigen entschieden werden. Sachverständige für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau, den Weinbau, die Fischerei und den Umweltschutz werden in NRW von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bestellt.

Anlass, ein Gutachten anzufertigen, ist zum Beispiel die Bewertung ganzer landwirtschaftlicher Betriebe oder auch einzelner Grundstücke, etwa wenn eine Straße gebaut wird oder es zu Erbauseinandersetzungen kommt. Nachbarn streiten sich wegen Grenzabständen im Wohn- und Gartenbereich, Landwirte streiten sich mit ihren Lieferanten über Mängel an Saatgut oder an Futtermitteln. Auftraggeber der landwirtschaftlichen Sachverständigen sind Privatpersonen, Unternehmen, Gerichte, Behörden, Versicherungen, Steuerberater, Kreditinstitute und Rechtsanwälte.

Zurzeit gibt es 215 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die von der Landwirtschaftskammer in ihrem Spezialgebiet auf besondere Sachkunde hin überprüft wurden. Voraussetzung für die Bestellung sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse und eine ausreichende praktische Erfahrung.

Wer grünen Sachverstand sucht, findet eine Liste der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hier zum Herunterladen:

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 15.06.2005