Neue Gärtnermeister, Techniker und Gesellen vom Niederrhein

Gärtnernmeister Straelen

In diesem Jahr haben insgesamt 27 Absolventinnen und Absolventen der Gartenbauschule der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in Straelen am Niederrhein die Gärtnermeisterprüfung bestanden. Sechs Schüler legten die Prüfung in der Fachrichtung Baumschule, 19   in der Fachrichtung Zierpflanzenbau und zwei im Gemüsebau ab. Sechs staatlich geprüfte Gartenbautechnikerinnen und sieben Gartenbautechniker konnten ebenfalls die Fachschule mit einem Abschluss in der Tasche verlassen.

Der Präsident der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Karl Meise, beglückwünschte die Absolventinnen und Absolventen zur bestandenen Prüfung. Bei der Verabschiedung des Prüfungsjahrgangs 2004 im Gartenbauzentrum der Landwirtschaftskammer in Straelen forderte er die Schulabgänger auf, als künftige Fach- und Führungskräfte und Ausbilder die Verbraucher für die Produkte des Gartenbaus, aber auch Jugendliche für den Beruf des Gärtners in seiner Vielfalt zu begeistern.

Die jungen Meister und Techniker hätten durch Lernen, durch Anstrengung und Übung ein großes Ziel in ihrem Leben erreicht und sich Spezialkenntnisse in den Bereichen der Produktionstechnik, der Unternehmensführung, des Managements und der Vermarktung angeeignet. Durch die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten hätten sie die Früchte der eigenen Arbeit und die Zukunft des Lebens in ihrer Hand. Sie stünden nun vor großen Herausforderungen wie die Übernahme von Führungsaufgaben, die eigenständige Leitung des elterlichen oder eigenen Betriebes, dem Sprung in die Selbständigkeit sowie die Gründung einer eigenen Existenz. „Ihre erreichten Ziele sind lediglich das Ticket für den weiteren Lebensweg“, gab Präsident Meise zu bedenken. Gerade der Wissensvorsprung sei ein entscheidender Wettbewerbsvorteil, wobei auch die zunehmende internationale Konkurrenz immer höhere Anforderungen an die Meister und Techniker als Betriebsleiter und ihre Mitarbeiter stellen würde.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 13.07.2005