Kälteschock sorgt für längere Blütenpracht bei Rosen

Rose Mata Hari
Rose 'Mata Hari'

Der Juni ist der Rosenmonat. Jetzt entfalten sie ihre volle Pracht. Damit es so bleibt, sollten verblühte Rosen regelmäßig entfernt werden, empfiehlt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Dabei sollten jedoch möglichst wenig Blätter weggeschnitten werden, um eine unnötige Schwächung der Pflanze zu vermeiden.

Bei Polyantha- und Floribundarosen, den beliebten Strauchrosen, werden die Blüten mit einem, bei Edelrosen mit zwei Laubblättern entfernt. Rosen für die Blumenvase sollten nicht zu lang abgeschnitten werden, da sich die Pflanze während der Blütezeit nur schlecht von unten erneuert. Übrigens lässt sich die Haltbarkeit der Blütenpracht verlängern, wenn die Rosen nach dem Schnitt eine Nacht im Kühlschrank verbringen. Durch den Kälteschock werden die Pflanzen veranlasst, die Spaltöffnungen in den Blättern zu schließen. So wird weniger Wasser verdunstet und die Blumen bleiben länger frisch.

Rosen sind bei den Schnittblumen immer noch der Hit. Sie führen die Hitliste mit einem Drittel Marktanteil deutlich an, vor den Tulpen, die auf zehn Prozent Marktanteil kommen. Jährlich werden etwa zwei Milliarden Stück Schnittblumen in Deutschland produziert, davon 660 Millionen Rosen.

Rosen können nicht nur im Herbst gepflanzt werden. In den Gärtnereien gibt es jetzt blühende Rosen in Töpfen, die für die Pflanzung im Sommer kultiviert wurden. Weitere blühende Gehölze, wie Rhododendron oder Hortensien, und viele Stauden, Nadel- und Laubgehölze können jetzt noch in den Garten gesetzt werden. Vor dem Pflanzen werden die Töpfe so lange in einen Eimer mit Wasser getaucht, bis keine Luftblasen mehr aufsteigen, dann wird der Behälter entfernt und es kann gepflanzt werden. Ausreichende Wassergaben nach der Pflanzung sind - besonders bei Trockenheit - dringend erforderlich. Nicht nur für den eigenen Garten eignen sich blühende Containerpflanzen, sie sind auch ein begehrter Geschenktipp.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 20.06.2006