Neuer Landesverband landwirtschaftliche Fachbildung NRW

vlf-Vorstand
Der Vorstand des Landesverbandes landwirtschaftliche Fachbildung NRW

Die beiden Landesverbände der landwirtschaftlichen Fachschulabsolventen Nordrhein und Westfalen-Lippe haben sich zum neuen Landesverband für landwirtschaftliche Fachbildung Nordrhein-Westfalen (vlf) zusammengeschlossen. Rückwirkend zum 1. Januar 2007 wurden die beiden Landesverbände verschmolzen, teilt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit. Zur ersten Sitzung nach den Verschmelzungsbeschlüssen kam der Vorstand unter dem Vorsitz von Gisela Kokemoor, in Haltern zusammen, um die künftigen Aufgaben zu erarbeiten und zu formulieren.

Im Mittelpunkt der Vorstandssitzung stand die Frage, mit welchen Schwerpunkten die vlf-Landesverbandsarbeit künftig stattfinden soll und wie die Unterstützung der Mitgliedsvereine sowie die Zusammenarbeit mit ihnen intensiviert und gestärkt werden kann. Dem vlf-Landesverband NRW gehören 42 Kreisvereine und Vereine ehemaliger Gartenbauschüler mit etwa 22 000 Mitgliedern an. Der vlf NRW leistet einen wesentlichen Beitrag zur Weiterbildung im ländlichen Raum, die vornehmlich durch die einzelnen Vereine ehemaliger Fachschülerinnen und Fachschüler angeboten wird.

Der vlf-Landesverbandsvorstand will unter anderem durch regelmäßige Teilnahme von Landesverbandsvorstandsmitgliedern an den Mitgliederversammlungen der angeschlossenen Vereine die Zusammenarbeit intensiver gestalten und vertiefen. Daneben wird der vlf-Landesverband NRW auch weiterhin Seminare zu verschiedenen Themenbereichen auf Bundesebene anbieten. Dabei soll die Schulung Ehrenamtlicher wieder mehr in das Blickfeld künftiger Weiterbildungsarbeit rücken. Die Mitglieder des vlf-Landesverbandes NRW empfinden es als besondere Verpflichtung, auch die Förderung der landwirtschaftlichen und gärtnerischen Nachwuchskräfte ideell und finanziell zu gewährleisten. Schließlich wird 2008 erstmals der Förderpreis NRW für Fachschulprojekte verliehen.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 01.08.2007