Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vereinbaren Gartenbaukooperation

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Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wollen künftig bei Versuchen für den Gartenbau enger zusammenarbeiten. Dies ist Inhalt einer Kooperationsvereinbarung, die Vertreter der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 21. Februar in Ahrweiler unterzeichneten. Ziel der Vereinbarung ist es, den Gärtnern in beiden Ländern stets aktuelle Versuchsergebnisse zur Verfügung zu stellen, mit denen sie die Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit ihrer Produktion verbessern können. Dadurch soll Doppelarbeit vermieden und Geld gespart werden. Dazu stimmen beide Länder die Versuchsfragen regelmäßig ab und stellen sich die Ergebnisse gegenseitig zur Verfügung. Eine ähnliche Zusammenarbeit gibt es bereits bei Grünlandversuchen, deren Ergebnisse vor allen Dingen den Rindviehhaltern in beiden Ländern zugute kommen.

Nach der jetzt abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung planen die beiden Partner eine Arbeitsteilung bei Versuchen für den Obstbau. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen beschäftigt sich in ihren Versuchen mit Beerenobst, dazu gehören unter anderem Erdbeeren, Johannisbeeren und Himbeeren. Ihre Kollegen vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum in Rheinland-Pfalz bearbeiten in ihren Versuchen Fragen zu Stein- und Kernobst. Dazu gehören zum Beispiel Pflaumen und Kirschen oder Äpfel und Birnen. Diese Arbeitsteilung gilt auch für die entsprechenden Versuche im ökologischen Anbau.

Eine Zusammenarbeit ist auch beim Gemüsebau geplant. Hier übernimmt Nordrhein-Westfalen die Versuche im Unterglasanbau, während sich die Kollegen in Rheinland-Pfalz mit Freilandgemüse beschäftigen. Weiterhin wollen sich die Experten in Rheinland-Pfalz um den Anbau von Heil- und Gewürzpflanzen kümmern, während in Nordrhein-Westfalen unter anderem der Zierpflanzenbau, die Baumschule und die Weihnachtsbaumkultur im Vordergrund stehen.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 20.02.2008