Im Märzen der Bauer

Tiefe Fahrspuren

Die Dieselrösser der nordrhein-westfälischen Bauern werden nach Einschätzung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen noch ein wenig im Stall bleiben müssen. Zwar hat die Bauernregel „Märzen trocken bringt den Bauern auf die Socken“ auch in der modernen Landwirtschaft durchaus noch ihre Gültigkeit, zurzeit sind aber in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens Äcker und Wiesen noch durchnässt und nicht befahrbar, so dass Pflügen, Eggen und Säen, wie im Volkslied „Im Märzen der Bauer …“ beschrieben, noch einige Zeit dauern werden.

Wenn die Böden ausreichend abgetrocknet sind, beginnen die Landwirte im März mit der Frühjahrsbestellung. Ausgesät werden dann Sommerweizen, Hafer und Sommergerste, die unter anderem als Braugerste genutzt wird. Besonders früh gesät werden Ackerbohnen, die in NRW allerdings nur eine geringe Bedeutung haben. Weiterhin steht im März die erste Düngergabe mit Mineraldünger, Gülle oder Stallmist auf dem Arbeitsplan der Bauern, um die Pflanzen zu Beginn der Vegetationsperiode mit ausreichend Nährstoffen zu versorgen. Später im Frühjahr folgen die Aussaat von Zuckerrüben und Mais sowie das Pflanzen der Kartoffeln.

Gut die Hälfte der etwa eine Million Hektar Ackerfläche in NRW ist mit Wintergetreide, wie Wintergerste, Winterweizen, Triticale und Roggen sowie Raps bestellt. Diese Kulturen sind bereits im vergangenen Herbst ausgesät worden und haben den Winter gut überstanden. Frostschäden sind weitgehend ausgeblieben, weil die Pflanzen während der strengen Frostperiode unter einer Schneedecke geschützt waren. Der harte Frost hat die Bodenstruktur verbessert und Schädlinge zurückgedrängt.

In den Startlöchern stehen die Spargelbauern, die jetzt schon Folientunnel über den Spargeldämmen aufbauen, um die wenigen Sonnenstrahlen für die Erwärmung des Bodens zu nutzen. Sie wünschen sich vor allem möglichst bald trockeneres und warmes Wetter, denn sie wollen ihren Kunden möglichst früh frischen, heimischen Spargel anbieten können.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 04.03.2009