Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen melden

Hahn im Freiland
Foto: Wolfgang Wendefeuer, piclease

Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, ist verpflichtet, bis spätestens zum 31. Januar seinen Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass diese gesetzliche Verpflichtung nicht nur für Landwirte, sondern auch für Hobbyhalter und gewerbliche Tierhalter gilt. Stichtag für die Meldung der Tierzahlen ist jeweils der 1. Januar. Eine Ausnahme gilt für Rinderhalter, denn hier kann die Tierseuchenkasse NRW auf eine zentrale Datenbank zurückgreifen, in der alle in Deutschland lebenden Rinder gemeldet sind. Eine weitere Ausnahme gilt für Halter von Masthähnchen, Puten, Enten oder Gänsen. Sie müssen den Durchschnittsbesatz angeben.

Tierhalter, die bereits bei der Tierseuchenkasse bekannt sind, erhalten Ende Dezember automatisch einen Meldebogen. Wer keinen Meldebogen bekommen hat oder erstmals in diesem Jahr Tiere hält, muss seine Meldung formlos schriftlich bei der Tierseuchenkasse abgeben.

Wer am 15. Februar des nächsten Jahres mehr als 49 Pferde, 49 Rinder, 99 Schweine, 49 Schafe oder Ziegen, 49 Stück Gehegewild, 999 Legehennen oder zehn Bienenvölker hält, muss seinen Tierbestand auch zum 15. Februar melden, wenn sich bei einer dieser Tierarten der Bestand durch Zukauf aus anderen Betrieben seit 1. Januar um mehr als zehn Prozent erhöht hat.

Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhaltern in Nordrhein-Westfalen zu erheben, um damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung zu leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anzubieten. Weitere Infos gibt es per Telefon unter 0251 / 289820 oder hier:

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 22.12.2010