Explosionsschutz an der Biogasanlage

Warnhinweis an einer Biogasanlage

Biogasanlagen-Betreiber müssen einen Sicherheitsnachweis erbringen. Damit Besitzer von Biogasanlagen ein Verständnis für Gefahren rund um die eigene Biogasanlage erhalten, bietet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Nordrhein-Westfalen eine Weiterbildung "Explosionsschutz an der Biogasanlage" an. Die Schulung findet statt am Donnerstag, 17. Februar, im Hotel zur Mühle in Lengerich im Kreis Steinfurt. Sie dauert von 9.30 bis gegen 16 Uhr.

Bei dem Tagesseminar erhalten Teilnehmer die Grundlagen des Explosionsschutzes vermittelt. Dadurch können sie mögliche Gefahrenquellen ermitteln und bewerten. Die Teilnehmer können auch individuelle Fragen mit den Referenten besprechen. Die Referenten sind erfahrende Experten aus den Bereichen betrieblicher Arbeitsschutz sowie Bau- und Genehmigungsrecht.

Die Anmeldungen zu dem Seminar sind bis zum 11. Februar zu richten an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Telefon 0228 / 703-1260, per Fax -191260 oder per E-Mail an andrea.schaefer@lwk.nrw.de. Mitglieder der Landwirtschaftskammer bezahlen 120 Euro, Nichtmitglieder 150 Euro. Der Kostenbeitrag für Mittagessen sowie Pausengetränke ist in der Teilnahmegebühr enthalten. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl auf 25 Personen begrenzt ist.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 02.02.2011