Landwirtschaftskammer wählt im Oktober

Kammerwahl
Gewählt wird nur per Briefwahl

Die dritte Wahl der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen steht bevor und die Vorbereitungen dazu laufen bereits auf Hochtouren. Termin für diese Wahl ist Mittwoch, 19. Oktober. Etwa 65 000 Wahlberechtigte sind aufgerufen, per Briefwahl über die Besetzung ihrer Kreisstellen abzustimmen. Gewählt wird in den Wahlbezirken Coesfeld, Düren, Euskirchen, Gütersloh, Hochsauerland, Kleve, Lippe, Minden-Lübbecke, Olpe, Recklinghausen, Rhein-Kreis Neuss, Rheinisch-Bergischer Kreis, Siegen-Wittgenstein, Steinfurt und Viersen. Wahlleiter sind die Geschäftsführer der Kreisstellen.

Von den insgesamt 81 zu vergebenden Mandaten entfallen zwei Drittel auf die Wahlgruppe der Betriebsinhaber und ihrer Familienangehörigen (Wahlgruppe 1) und ein Drittel auf die Wahlgruppe der Arbeitnehmer (Wahlgruppe 2).

Zur Wahl stehen mehr als 200 Kandidatinnen und Kandidaten. Die Wahl erfolgt ausschließlich per Briefwahl. Die Wahlunterlagen, wie Stimmzettel und Wahlausweis, werden den Wahlberechtigten bis spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermin von der Landwirtschaftskammer zugesandt und müssen bis Mittwoch, 19. Oktober um 15 Uhr bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer eingegangen sein. Die Wahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten nur dann automatisch, wenn sie in den Wählerlisten bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer erfasst sind. Diese Listen liegen in der Zeit vom 6. bis 13. September öffentlich zur Einsichtnahme aus. Jeder Wahlberechtigte hat dann die Möglichkeit, in seiner Kreisstelle werktags - außer samstags - festzustellen, ob er eingetragen ist. Ist das nicht der Fall, kann die Aufnahme in die Wählerliste bis zum 23. September beim Wahlleiter beantragt werden.

Die gewählten Vertreter sind Mitglieder der Hauptversammlung, dem höchsten Gremium der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Die Hauptversammlung beschließt unter anderem den Haushalt der Landwirtschaftskammer und kommt in diesem Jahr im Dezember zusammen. Dann wird sie auch den Präsidenten, seine beiden Stellvertreter sowie die Mitglieder des Hauptausschusses wählen. Die gewählten Kammermitglieder sind zugleich Mitglieder der Kreisstellen. Oberste Vertreter der Kreisstellen sind die Kreislandwirte. Sie werden nach der Kammerwahl im Rahmen von konstituierenden Kreisstellensitzungen gewählt. Weitere Informationen zur Wahl finden Sie hier:

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 21.07.2011